AK kämpfte um mehr Pflegegeld für Sehbehinderte
VÖCKLABRUCK. Fast zwölf Jahre lang erhielt eine Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck durch einen Behördenirrtum zu wenig Pflegegeld ausbezahlt.
Weitere vier Jahre brauchte es, bis sie das ihr zustehende Geld überwiesen bekam. Der Grund: Land Oberösterreich und die Pensionsversicherungsanstalt stritten um die Zuständigkeit der Auszahlung. Erst mithilfe der Arbeiterkammer sorgte der Verwaltungsgerichtshof für Klarheit: Die betroffene Arbeitnehmerin erhielt rund 8500 Euro nachbezahlt.
Die Arbeitnehmerin leidet unter einer starken Sehbehinderung und erhielt von Kindheit an Pflegegeld. 2006 übersah die Behörde, dass das Pflegegeld zu Unrecht gekürzt worden war. 2017 wandte sich die Frau an die AK Vöcklabruck. Nach einem langwierigen Verfahren wurde jetzt die Zuständigkeit geklärt und das Geld nachgezahlt.
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