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Mordalarm in Enns: Sohn soll Vater erwürgt haben

Von nachrichten.at, 26. Februar 2020, 19:57 Uhr
Einsatz am Faschingsdienstag im Ennser Siedlungsgebiet. Bild: www.fotokerschi.at

ENNS. Ein Streit zwischen Vater und Sohn hat am Faschingsdienstag in Enns (Bezirk Linz-Land) tödlich geendet.

Wie die Polizei mitteilte, soll ein 42-Jähriger seinen Vater getötet haben. Anschließend rief der mutmaßliche Täter selbst die Rettung. Der Gewalttat war eine verbale Auseinandersetzung vorangegangen, so das Landeskriminalamt am Mittwochvormittag. 

Der 42-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen. In einer ersten Einvernahme zeigte er sich großteils geständig, teilte die Polizei am Mittwoch per Aussendung mit. Er befindet sich in Verwahrung. Am Donnerstag soll der Mann dem Haftrichter vorgeführt werden. 

Video: 

Leiche wurde obduziert

Die Obduktion hat eine massive Gewalteinwirkung gegen den Hals als Todesursache ergeben, berichtete die Staatsanwaltschaft Steyr. Landläufig könne man von Erwürgen sprechen.

Der Notruf bei der Rettung war gegen 19 Uhr eingegangen. Dabei soll der 42-Jährige gesagt haben, dass man auch gleich die Polizei mitnehmen solle. Die Sanitäter, die zum Wohnhaus in Ennser Zentrum geeilt waren, konnten aber nichts mehr für den 78-Jährigen tun. Sofort eingeleitete Wiederbelebungsmaßnahmen schlugen fehl, der Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. 

Mitarbeiter des Landeskriminalamts haben noch in der Nacht die Ermittlungen aufgenommen. Die Tatortgruppe war bis in die späten Nachtstunden vor Ort.

Psychologische Hilfe für Ehefrau

Details zum Motiv waren vorerst nicht bekannt. Ob Alkohol im Spiel war ist noch Gegenstand der Ermittlungen, hieß es am Mittwoch von der Staatsanwaltschaft. Der Tat waren offenbar jahrelange Streitigkeiten vorangegangen, berichtete die Polizei. 

Nach Auskunft der Einsatzkräfte hatte der Sohn nicht mit seinen Eltern zusammengelebt und war am Faschingsdienstag lediglich zu Besuch in der Wohnung seiner Eltern.

Die Mutter beziehungsweise die Ehefrau war bei der Tat anwesend. Sie wurde nicht verletzt, muss jedoch psychologisch betreut werden

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