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Wenn Kinder Kinderpornos verbreiten: Ermittlungen gegen 50 Schüler

21. Oktober 2016, 00:04 Uhr
Wenn Kinder Kinderpornos verbreiten: Ermittlungen gegen 50 Schüler
Vielen Eltern ist laut Polizei nicht bewusst, welche Gefahren für Kinder im Internet lauern. Bild: Symbolbild: colourbox.com

LINZ. "Aus Neugier" teilten dutzende Jugendliche per WhatsApp ein verbotenes Sex-Video.

Wie einfach Kinder und Jugendliche über das Internet mit kinderpornografischen Videos in Kontakt geraten können, zeigt ein aktueller Fall an zwei Schulen im Bezirk Freistadt auf, der kürzlich die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt beschäftigt hat. Eine Schülerin hatte über WhatsApp ein solches Video zugespielt bekommen und es daraufhin dort geteilt - wir haben berichtet. 

Rasch verbreitete sich das illegale Filmmaterial über die bei Jugendlichen beliebte Online-Plattform, bis es rund 50 Schüler im Alter von zehn bis 15 Jahren auf ihren Smartphones gespeichert hatten. Weil Besitz und Weitergabe von kinderpornografischen Materialien strafbar sind, sei gegen alle beteiligten Kinder und Jugendlichen Ermittlungen durchgeführt worden, sagt der Linzer Staatsanwalt Philip Christl. "Die Taten waren nicht sexuell motiviert. Es ging vor allem um Neugier und um den Reiz des Verbotenen", so die Ermittler. Die Jugendlichen seien unreif und würden die Tragweite ihrer Handlungen nicht begreifen.

Dennoch folgten strafrechtliche Konsequenzen. Die Verfahren gegen die strafunmündigen Schüler unter 14 Jahren wurden zwar letztendlich eingestellt. Gegen einige der strafmündigen Jugendlichen (14 Jahre oder älter) seien aber Sanktionen gemäß Jugendgerichtsgesetz ausgesprochen worden. "Das sind in solchen Fällen das Verrichten gemeinnütziger Leistungen und Belehrungen durch das Pflegschaftsgericht", sagt Christl. Der Höchststrafrahmen von eineinhalb Jahren Haft kam nicht zur Anwendung.

Alle Handys konfisziert

Was den betroffenen Schülern sehr weh tat: Die Kripo beschlagnahmte alle 50 Smartphones, um sie kriminaltechnisch zu untersuchen. Das betraf auch die Handys jener Schüler, die das Video gelöscht hatten. "Denn eine absolute Löschung solcher Daten auf einer Handyfestplatte ist nicht möglich", sagt Dirisamer. Die Ermittler gehen auf Nummer sicher und geben dem Besitzer das Handy erst dann zurück, wenn sich das "gelöschte" Video technisch nicht mehr rekonstruieren lässt. Das ganze Prozedere im Fall der Mühlviertler Schüler habe neun Monate gedauert. "Der Großteil der Eltern war erschüttert, hatte keine Ahnung von den WhatsApp-Aktionen ihrer Kinder", sagt Dirisamer. Einige Eltern seien wegen der Handy-Konfiszierungen verärgert, andere froh gewesen, weil der Nachwuchs einige Monate ohne Smartphone auskommen musste.

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