Toter Taucher: Obduktion schließt Fremdverschulden aus
WELS. Die Staatsanwaltschaft Wels hat die Ermittlungen am Donnerstag nach einem Tauchunfall des Polen Marcin Z. am 23. März wegen mangelnder Hinweise auf ein Fremdverschulden eingestellt.
Am 23. März führte der Pole Marcin Z. gemeinsam mit polnischen Kollegen einen Tauchgang durch. Marcin Z. tauchte allerdings nicht wieder auf. Eine Suchaktion der EKO Cobra verlief dann am 15. Mai erfolgreich. Z. wurde tot geborgen.
Eine Obduktion der Leiche sowie ein gerichtsmedizinisches Gutachten bestätigten jetzt, dass es keine Hinweise auf ein Fremdeinwirken beim Tauchunfall gäbe. Die Staatsanwaltschaft Wels erörtert in einer Aussendung, dass der Unfall Resultat einiger Eigenfehler gewesen sein dürfte. Marcin Z. habe zu wenig Erfahrung mit Tauchgängen in diese Tiefe gehabt, außerdem sei die Ausrüstung defekt gewesen. Zu wenig Argon als Tariergas im Trockentauchanzug, am Doppelflaschensystem überbleit und den letzten Tauchgang mit Pressluft durchgeführt - das wären die Ursachen für den tödlichen Unfall gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft.