Baby-Verwechslung: Mutter und Tochter wollen Schadenersatz
GRAZ. Im Fall der möglichen Verwechslung von Babys am LKH Graz vor 25 Jahren fordern die junge Frau und deren vermeintliche Mutter von der Krankenanstaltengesellschaft vorerst außergerichtlich Schadenersatz in Form einer Schmerzensgeldzahlung.
Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) will auf die Forderung nicht eingehen, wurde am Donnerstag von der KAGes festgehalten.
Strafrechtlich ist der zu Jahresbeginn bekannt gewordene Falleiner möglichen Baby-Verwechslung laut Staatsanwaltschaft verjährt. Der jungen Frau, die im Frühjahr 2014zufällig bei einer Blutspende von der Verwechslung erfuhr, sowie ihrer vermeintlichen Mutter steht aber noch der zivilrechtliche Weg offen. Hier gelten die schadenersatzrechtlichen Ansprüche drei Jahre ab Kenntnis des Schadens.
Die KAGes bestätigte am Donnerstag eine Meldung des ORF Steiermark, wonach seit rund zwei Monaten ein Schreiben des Grazer Anwalts Gunther Ledolter vorliegt. Die Höhe der geforderten Summe wurde nicht genannt. Der Anwalt war am Donnerstagvormittag vorerst nicht erreichbar.
Der derzeit zur Verfügung stehende Kenntnisstand stelle "keine zivilrechtliche Haftungsgrundlage für eine außergerichtliche Schadensregulierung" dar, hieß es dafür in der Stellungnahme des LKH-Uniklinikums Graz. "Die Tatsache alleine, dass die betreffende Person nicht die leibliche Tochter ist und es der Lebenserfahrung entspricht, dass eine unbemerkte Vertauschung/Verwechslung eines Kindes wahrscheinlicher ist, je zeitnaher dies zur Geburt geschieht, kann nicht ausreichen, ein haftungsbegründendes Verhalten von Mitarbeitern unseres Unternehmens als erwiesen anzunehmen", hob das Uniklinikum in einer Aussendung hervor.
Wenn die Verwechslung der Babys am LKH Graz vor sich gegangen sein sollte, dann könnten rund 200 junge Frauen, die in der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 20. November 1990 auf der Geburtenstation des Grazer LKH-Universitätsklinikums auf die Welt gekommen sind, als vertauschtes Kind infrage kommen. Das LKH Graz hat im Jänner 2016 für alle Frauen, die am Uniklinikum Graz in diesem Zeitraum geboren wurden (wie auch ihren Müttern) die Durchführung von kostenlosen DNA-Tests angeboten. 30 Frauen - davon 20 Töchter - haben die Tests durchführen lassen. Alle waren negativ.
Schadenersatz in Form einer Schmerzensgeldzahlung??
welcher Schaden? welche Schmerzen?