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A4-Drama: Ungarn soll Verfahren übernehmen

Von nachrichten.at/apa, 08. Oktober 2015, 14:47 Uhr
Bisher zehn Opfer identifiziert
Fund des Fahrzeugs auf der A4 Bild: APA/ROLAND SCHLAGER

NICKELSDORF. Im Fall der 71 tot in einem Lkw an der Ostautobahn (A4) im Burgenland entdeckten Flüchtlinge will die Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt das Strafverfahren an die ungarischen Behörden abtreten.

Das teilte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Donnerstag mit. Ein Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung zum gesamten Verfahrenskomplex sei bereits an die ungarischen Behörden gerichtet worden.

"Die Beweisaufnahmen, die man in Österreich machen kann, sind im Wesentlichen abgeschlossen oder stehen vor dem Abschluss", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Roland Koch. Deshalb sei dieser Schritt aus Sicht der Anklagebehörde geboten gewesen.

"Zuständigkeit hüben und drüben"

Was den Vorwurf der Schlepperei betreffe, ergebe sich eine Zuständigkeit "hüben und drüben". Jedoch sei der Tod der Flüchtlinge im Lkw dem Gutachten zufolge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Ungarn eingetreten. "Daher haben den Tatort für das Gewaltdelikt die Ungarn", erläuterte Koch. Nehmen die ungarischen Behörden das Ersuchen an, würde dies das laufende österreichische Strafverfahren zumindest vorläufig beenden.

Inzwischen sei die Identifizierung der Leichen weit fortgeschritten. Bei deutlich mehr als der Hälfte der Verstorbenen habe man bereits eindeutig die Identität feststellen können, weitere Identifizierungen werden in den nächsten Tagen erwartet.

Europäischer Haftbefehl widerrufen

Unterdessen wurde der Europäische Haftbefehl für einen Verdächtigen, der in Bulgarien in Übergabehaft saß, in Absprache mit der zuständigen ungarischen Staatsanwaltschaft widerrufen. "Wir haben am Anfang einen relativ konkreten Verdacht gehabt, dass er in diese tragische Flucht sehr stark involviert war", sagte Koch. Mittlerweile habe sich jedoch der Verdacht, dass er bei dieser Straftat dabei gewesen sei, "deutlich abgeschwächt". In dem Fall müsse man die Konsequenzen ziehen und die Enthaftung verlangen.

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