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Pflege wird beim Erben belohnt

Von Hermann Neumüller, 06. November 2015, 00:05 Uhr
Pflege
Pflegende Angehörige gehen künftig nicht leer aus.

LINZ. Das neue Erbrecht tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und bringt eine Reihe von Verbesserungen, auch für eingetragene Partner und Lebensgefährten.

200 Jahre hat das österreichische Erbrecht fast unverändert auf dem Buckel. Im Juli hat der Nationalrat das Erbrechts-Änderungsgesetz beschlossen, das mit 1. Jänner 2017 in Kraft tritt. Weil Erbschaftsangelegenheiten keine Schnellschüsse sein sollten, ist es durchaus angebracht, sich schon jetzt damit auseinanderzusetzen.

Eine wichtige Neuerung ist, dass künftig Pflegeleistungen, die in der letzten Phase vor dem Tod erbracht wurden, beim Erben berücksichtigt werden. Das gilt freilich nur für nahe Angehörige (zum Beispiel Ehegatten, Eltern und Geschwister), aber nicht für Fremde. "Das gilt unabhängig davon, ob man im Testament bedacht wurde oder nicht", sagt Rechtsanwalt René Lindner, Partner bei Hengstschläger Lindner und Partner Rechtsanwälte GmbH, im Gespräch mit den OÖNachrichten.

Man muss dafür freilich den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate lang durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Monat gepflegt haben, ohne dafür ein angemessenes Entgelt bekommen zu haben.

Aber wie weist man das nach? "Da muss sich noch eine Judikatur herausbilden", sagt Lindner. Für Laien: Das ist noch nicht klar. Lindner rät seinen Klienten, Aufzeichnungen zu führen oder Rechnungen aufzuheben.

Eine Erleichterung bringt das neue Erbrecht auch für Familienmitglieder, die einen Betrieb erben. Der Pflichtteil, der anderen Familienmitgliedern zusteht, kann gestundet oder in Raten ausgezahlt werden. Bisher waren die Pflichtteile sofort fällig und haben den Betriebsübernehmer oft schwer in Bedrängnis gebracht. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt für den Zeitraum aber Zinsen in der Höhe von vier Prozent.

Pflichtteil bleibt erhalten

Der sogenannte Pflichtteil bleibt erhalten. Darunter versteht man jenen Anteil am Erbe, den Angehörige auch dann bekommen müssen, wie sie im Testament nicht bedacht wurden. Berechtigt sind nur Nachkommen und Ehegatten bzw. eingetragene Partner.

Überhaupt sind eingetragene Partner künftig im Erbrecht den Ehegatten gleichgestellt. Es gibt aber auch eine Verbesserung für Lebensgefährten. Denen steht künftig das so genannte Vorausvermächtnis zu. Darunter versteht man die gemeinsame Wohnung und Hausrat. Dieses ist bei Lebensgefährten auf ein Jahr befristet.

Rechtsanwalt Lindner sieht wichtige Errungenschaften im neuen Erbrecht, auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht nicht so scheint. "Die Änderungen treffen nicht auf viele zu. Aber für jene, die es betrifft, sind es entscheidende Verbesserungen."

 

Das neue Erbrecht

Zuwendungen: Sämtliche Zuwendungen unter Pflichtteilsberechtigte zu Lebenzeiten des Vererbenden werden künftig berücksichtigt. Das sei zwar oft schwer zu beweisen, aber wenn beispielsweise eines von drei Geschwistern bereits eine Wohnung bekommen hat, dann wird das beim Pflichtteil entsprechend angerechnet.

Testament: Für fremdhändige Testamente, also letztwillige Verfügungen, die etwa auf dem Computer verfasst werden, gilt in Zukunft, dass der letztwillig Verfügende vor den drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterschreiben und explizit bekräftigen muss, dass es sich bei der Erklärung um seinen letzten Willen handelt.

 

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8  Kommentare
8  Kommentare
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pepone (60.622 Kommentare)
am 06.11.2015 13:25

die schwersten Streitereien und Familienmorde entstehen durch Streitigkeiten bei der Erbschaft ...
ich hatte das Problem NIE .. weil nix zu erben gab .. zwinkern zwinkern

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nuller (121 Kommentare)
am 06.11.2015 12:33

Haben meine Großeltern schon zu Lebzeiten vereinbart. Richtiger Schritt.

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Gugelbua (31.986 Kommentare)
am 06.11.2015 11:28

Erben ist ein gutes Geschäft der Bürokratie, überhaupt wenn es keine Einigung gibt.
Beim Geld ist eben auch Blut nicht dicker als Wasser grinsen

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observer (22.251 Kommentare)
am 06.11.2015 10:29

Es wird weiter zu Streitereien kommen, weil es oft in eine Beweisangelegenheit ausarten wird. Ob verheiratet oder verpartnert sollte egal sein - die Verpartnerung ist an und für sich falsch - der Begriff Verheiratung und die gleichen Rechte ubd Pflichten wäre richtiger gewesen - auch wenn mich dies nicht betrifft - aber es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die ÖVP hat dies damals verhindert, weil sie - auch auf Grund ihrer Nähe zur r.k. Kirche, dies nicht wollte. Und irgendwelche Reden am Standesamt samt dortigen Feiern kann man sich in beiden Fällen sparen und muss sie nicht den StandesbeamtInnen abverlangen. Es handelt sich um einen Beurkundungsakt und um nichts sonst - die Feierei etc. ist eine Privatsache. Was ich bei der Erbschaftsangelegenheit problematisch finde, das ist, dass ein gültiges Testamen damit praktisch z.T. overruled wird, das finde ich nicht OK, ausser wenn dieses schon älter als 2 Jahre ist.

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2good4U (17.740 Kommentare)
am 06.11.2015 10:10

Der bürokratische Aufwand der pflegenden Angehörigen ist natürlich enorm, wenn jahrelang dokumentiert werden muss wann wie viel gepflegt wurde, was ausgegeben wurde, dann vielleicht noch ein Fahrtenbuch für den PKW...

Zudem kommt man sich dumm vor wenn man seine eigenen Eltern pflegt und dann alles mitschreibt.

Klingt für mich nach gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 06.11.2015 13:22

2good4U

es werden Stechuhren angeschafft ... grinsen

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 06.11.2015 08:28

und wieder die schlechterstellung für lebensgefährtInnen, dafür kniefall vor den schwulis...

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 06.11.2015 09:24

@mitreden: Und hast Du einen Nachteil davon, wenn Schwule an ihre Partner besser vererben können?

Mich wundert immer, wie manche über Dinge lästern, die auf sie gar keinen Einfluss haben, auch keinen schlechten.

Und die ÖVP war ohnehin das allerletzte, als sie damals dafür gesorgt hat, dass die Verpartnerung von homosexuellen Frauen/Männern nicht im Standesamt erfolgen darf (wo sie logischerweise und aus Ressourcengründen hingehört), sondern irgendwo in der BH.

Das war von der Bundes-ÖVP ein Akt der Boshaftigkeit und der heuchlerischen Niedertracht, den ich zutiefst verwerflich finde, und der seinesgleichen sucht. In keinem anderen Land der EU wird so grauslich-bigott agiert, wie das die ÖVP tat und tut.

Mitterlehner scheint aber doch ein wenig mehr Charakter zu haben, als seine Vorgänger, so wie er spricht. Mal sehen.

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