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Keine Gebühr mehr für Mietverträge: 60 Millionen Euro Entlastung

Von Alexander Zens, 18. November 2017, 00:04 Uhr
Keine Gebühr mehr für Mietverträge: 60 Millionen Euro Entlastung
Im Schnitt betrugen die Gebühren zwischen 200 und 300 Euro pro Kontrakt. Bild: APA

WIEN/LINZ. Abschaffung ist nun in Kraft – Nur Bewohner profitieren, nicht gewerbliche Mieter

In der Nacht auf den 13. Oktober, kurz vor der Nationalratswahl, hat das Parlament die Mietvertragsgebühr für den Bereich Wohnen abgeschafft. Sie war seit den Zeiten Maria Theresias eingehoben worden.

Am Samstag, 11. November, trat der Beschluss in Kraft. Seit dieser Woche muss man also keine Gebühr mehr zahlen. Das bringt rund 60 Millionen Euro Entlastung pro Jahr. So viel kassierte zuletzt die Finanz. Die 80 Millionen Euro, die Firmen beim Mieten von Flächen abliefern, bleiben hingegen.

Eine ihrer langjährigen Forderungen sei erfüllt worden, sagt Sonja Toifl-Campregher, Geschäftsführerin der Mietervereinigung Oberösterreich: "Mieter sparen sich somit beim Abschluss eines Mietvertrages unnötige Kosten." Angesichts der "ständig steigenden Wohnkosten" sei die Abschaffung "ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem hoffentlich noch weitere folgen."

Vermieter: Weniger Aufwand

Auch Mario Zoidl, Obmann der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer Oberösterreich, sagt: "Ich finde das eine gute Sache, da diese Gebühr lediglich ein zusätzlicher Kostenaufwand ohne Gegenleistung war." Nicht nur die Mieter würden entlastet, auch die Vermieter, was den Arbeitsaufwand betreffe. "Die Gebühr war vom Vermieter zeitgerecht an das Finanzamt abzuführen. Es musste ein Datenblatt mit der Bemessungsgrundlage und der berechneten Gebühr ausgefüllt, übermittelt, abgelegt und aufbewahrt werden." Auch Makler und Hausverwalter seien froh über die Abschaffung. Simon Spendlingwimmer, Obmann des Haus- und Grundbesitzerbundes Linz, sagt, dass Vermieter nicht mehr "verlängerter Arm des Finanzministeriums" sein müssten.

Bei unbefristeten Mietverträgen und bei jenen, die auf drei Jahre befristet waren, betrug die Mietvertragsgebühr ein Prozent der dreifachen Jahresbruttomiete. So waren zum Beispiel bei einem monatlichen Gesamtmietzins (Hauptmietzins und Betriebskostenvorauszahlung) von 750 Euro im Monat einmalig 270 Euro Vertragsgebühr an das Finanzamt zu zahlen. Generell machte die Abgabe im Schnitt zwischen 200 und 300 Euro pro Vertrag aus.

Laut Toifl-Campregher verschärfte sich das für viele Mieter noch, weil seit der Erweiterung der Befristungsmöglichkeit im Jahr 2000 in der Regel auf drei Jahre befristete Mietverträge abgeschlossen würden. Dadurch habe man die Gebühr oft wiederkehrend alle drei Jahre bezahlen müssen, gibt sie zu bedenken.

Dass die gewerblichen Mieter die Gebühr weiter zahlen müssen, kritisiert Zoidl als "absolute Ungleichbehandlung zwischen Konsumenten und Unternehmern". Das sei unverständlich. Die Gebühr sei nicht mehr zeitgemäß und sollte "ersatzlos abgeschafft" werden.

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