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Makler warnen vor dem Aus für Provisionen von den Mietern

08. April 2017, 00:04 Uhr
Makler warnen vor dem Aus für Provisionen von den Mietern
Die Mieten sind in Oberösterreich von 2011 bis 2016 um 17 Prozent gestiegen. Bild: APA

WIEN. "Bestellerprinzip" würde der Branche rund ein Fünftel ihres Umsatzes kosten.

Die Immobilienmakler warnen vor einem Aus für mieterseitige Beratungs- und Vermittlungsprovisionen, wie dies vor allem die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Wien fordern.

Derzeit müssten die Makler beide Seiten vertreten und würden auch dafür haften, sagte Michael Pisecky, Fachgruppenobmann der Wiener Immobilien-Treuhänder und Maklersprecher des Fachverbandes, am Dienstag bei einem Pressegespräch in Wien.

Für die Vermittlung einer Wohnung müsse ein Makler locker zwei Arbeitstage aufwenden, also 16 Stunden, sagte Pisecky. Da reiche für die Deckung seiner Kosten ohnedies oft nicht die Mieterprovision, und es bedürfte auch der Vermieterprovision. Gemessen an fünf Jahren Mietzins zahle ein Mieter nur 1,4 bis 2,8 Prozent Maklergebühr. Seit 2010 sei die Mieterprovision mit zwei Monatsmieten gedeckelt, so Pisecky.

"Realität sieht anders aus"

Makler seien gemäß Gesetz sowohl den Mietern als auch den Vermietern gegenüber verpflichtet, deren Interessen zu wahren. "Die Realität schaut oft anders aus: Makler arbeiten in der Regel im Interesse der Vermieter, kassieren aber die Provision von den Mietern", wird die AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic in einer Aussendung zitiert.

Sie würden oft ihre gesetzlichen Aufklärungspflichten verletzen, so Zgubic weiter. Beschwerden in der AK-Beratung zeigten, dass zum Beispiel Altbau-Wohnungen immer wieder von Maklern zu einem stark gesetzwidrig überhöhten Mietzins vermittelt würden – "damit kassiert auch der Makler zu viel Provision", so Zgubic.

Die AK-Konsumentenschützerin zieht daraus einen einfachen Schluss: Da die Makler überwiegend im Interesse der Vermieter agierten, müssten das Maklergesetz und die Immobilienmakler-Verordnung geändert werden. Maklerprovisionen sollten für Mieter generell gestrichen werden, so wie seit 1. Juni 2015 in Deutschland. Vor der Einführung dieses "Bestellerprinzips" wie in Deutschland warnen die Makler hingegen eindringlich. Dort sei nämlich nach dem Wegfall der mieterseitigen Maklerprovisionen das Wohnungsangebot um mehr als ein Drittel eingebrochen, sagte der stellvertretende Fachverbandsobmann Reinhold Lexer.

Makler auf Vermieter-Seite

Sowohl der Hamburger Marktforscher F+B als auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) würden diesen Rückgang auf die Einführung des Bestellerprinzips zurückführen.

In Deutschland seien die Makler jetzt eindeutig auf der Seite des Vermieters. Er brauche jetzt nicht mehr für den Mieter zu haften. Der Mieter habe nun niemanden mehr, sagte Lexer.

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1  Kommentar
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( Kommentare)
am 08.04.2017 09:23

Moi, eine Runde Mitleid für die Wegelagerer zur Behausung!

Da werden oft mit der Pflichtangabe dass ein wirtschaftliches Naheverhältnis bestehe, die eigenen Miet- und Kauf-Kunden mit extra-Eintrittsgebühren abgezockt, in Inseraten jegliche Haftung ("beruht auf Angaben des Vermieters, nach Prüfung durch Statiker, wie besehen...") abgelehnt aber trotzdem frech die Hand aufgehalten usw.

Man kann nicht Diener zweier Herrn sein.
Wenn ich als Wohnungsinteressent einen Makler beauftrage, für mich Wohnungen nach meinen Kriterien zu suchen, ist eine Zahlung sicher ok.
Das man aber für eine lieblos vorgeführte Besichtigung ohne Faktenkenntnis gleich mal etliche hunderte bis tausende Euro blechen soll, sicher nicht.
Vor allem sollten die Konditionen nicht vom Preis abhängen. Der Aufwand für eine Eigentumswohnung und Mietwohnung sind sicher nicht so unterschiedlich, genauso ist der Aufwand der Beratung einer größeren und somit teureren Wohnung nicht höher als der einer kleinen.

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