Rechnungshof: Integrationsfonds verkaufte Wohnungen viel zu billig
WIEN. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) habe zahlreiche Eigentumswohnungen zu billig verkauft. Zu diesem Urteil kommt der Rechnungshof in einem harschen Bericht.
Als Teil des "Wohnungspools" für Flüchtlinge hatte der ÖIF 270 Wohnungen besessen und bis August 2011 in mehreren Tranchen verkauft. Bei jeder Transaktion konstatierte der Rechnungshof in seinem Bericht Mängel. So sind etwa zwei ganze Häuser verkauft worden, für die es unterschiedliche Schätzgutachten gab. In Wien-Brigittenau wurden 790.000 Euro anstatt der geschätzten maximalen 4,31 Millionen Euro erlöst, in Simmering 395.000 Euro statt maximal 2,14 Millionen Euro.
Rasche Weiterverkäufe
33 Wohnungen wurden einzeln verkauft und brachten 2,14 Millionen Euro ein – pro Quadratmeter seien "im Schnitt 233 Euro weniger als der Durchschnittswert für gebrauchte Eigentumswohnungen mit einfachem Wohnwert eingenommen" worden. Eine schiefe Optik entsteht, da 15 Wohnungen binnen eines Jahres zu einem weit höheren Preis weiterverkauft wurden, sieben davon an Gesellschaften oder Personen, die ein Naheverhältnis zum ÖIF hatten.
Der ÖIF argumentierte gegenüber dem Rechnungshof, dass die Wohnungen zu hoch geschätzt worden seien – einige seien besonders abgenützt gewesen. Der Integrationsfonds wies zudem darauf hin, dass die Immobilienverkäufe vom Fonds-Kuratorium, das von mehreren Ministerien und dem UNO-Flüchtlingskommissariat UNHCR beschickt wird, genehmigt worden seien. Generell wies der ÖIF darauf hin, dass man "nahezu sämtliche Kritikpunkte bereits umgesetzt" habe. Seit Ende des Prüfzeitraums 2012 habe man außerdem die führenden Organe des Fonds neu besetzt.
Kritisiert wird im Rechnungshofbericht auch das Innenministerium, das bis März 2014 zuständige "Fondsbehörde" war. In dieser Funktion hätte sie die Immobilienverkäufe genehmigen müssen. Doch das Ministerium "konnte gegenüber dem Rechnungshof keine Angaben machen, ob eine Genehmigung erfolgte". Kontrollhandlungen von Seiten der Fondsaufsicht seien unterblieben. Der Rechnungshof wies das Innen- und das nun zuständige Außenministerium darauf hin, man möge künftig "geeignete Kontrollhandlungen" setzen.
Die Ministerien antworteten, das zukünftig zu machen. Im Außenministerium betonte man, für die Vorgänge von vor 2014 nicht zuständig gewesen zu sein. Das Innenministerium teilte mit, dass man die "Veräußerung von unbeweglichem Fondsvermögen" nur verbieten könne, wenn durch das Geschäft der Fondszweck vereitelt wäre. Insofern sehe man sich für die Beurteilung der Kaufpreise auch nicht zuständig.