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Stelzer und Winzig wollen Ablauffrist für EU-Gesetze

20. März 2024, 00:04 Uhr
Stelzer und Winzig wollen Ablauffrist für EU-Gesetze
Landeshauptmann Stelzer, EU-Abgeordnete Winzig (OÖN)

LINZ/BRüSSEL. Die Berichtspflichten für Unternehmen sollten auf EU-Ebene um 25 Prozent reduziert werden, hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im März vor einem Jahr angekündigt.

Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer und die oberösterreichische EU-Abgeordnete Angelika Winzig (beide VP) appellieren jetzt an von der Leyen, "das endlich einzulösen". Die Glaubwürdigkeit der EU dürfe nicht durch offene Versprechen gefährdet werden, sagt Winzig. Die EU müsse "die großen Fragen im Blick haben, anstatt jedes Detail zu regulieren", sagt Stelzer. In der kommenden EU-Gesetzgebungsperiode müsse der Abbau von Bürokratie ein "zentraler Schwerpunkt der EU werden".

Als wirksames Instrument zur Deregulierung schlagen Stelzer und Winzig nach oberösterreichischem Vorbild eine Ablauffrist für EU-Gesetze vor, auch bekannt als "Sunset Legislation". Konkret sollen neue EU-Gesetze jeweils nach spätestens zehn Jahren auf Notwendigkeit und Deregulierungspotenzial überprüft werden. Wenn keine Gründe mehr dafür vorliegen, eine Regelung beizubehalten, soll sie automatisch außer Kraft treten.

"Damit soll der Druck erhöht werden, EU-Gesetze laufend zu verbessern und aktuell zu halten", sagt Stelzer. Bei vereinzelten Regelungen und Gesetzen gebe es in der EU bereits Ablauffristen, doch der Anteil dieser müsse sich erhöhen, sagt Winzig.

Ablauffristen in Oberösterreich

In Oberösterreich ist seit 2015 eine Vielzahl von Landesgesetzen und Richtlinien mit einer Ablauffrist versehen. So gingen beispielsweise jüngst der Neubeschluss des Tourismusgesetzes oder auch des Jugendschutzgesetzes im Landtag auf eine einst vereinbarte Ablauffrist zurück. Beim Jugendschutzgesetz wurden neue Produkte und Substanzen in den Jugendschutz aufgenommen.

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