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Nach Bluttat in Melk: Unterbringung für 42-Jährigen

Von nachrichten.at/apa, 21. November 2023, 14:21 Uhr
Nach der Bluttat in Melk am 20. April 2023 war die Sondereinheit Cobra im Einsatz. Bild: DOKU NIEDER…STERREICH (APA)

SANKT PÖLTEN. In St. Pölten ist am Dienstag eine vom April datierende Bluttat in Melk Hauptthema eines Geschworenenverfahrens gewesen. Der Prozess endete mit der rechtskräftigen Unterbringung eines 42-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Der Mann soll den um 20 Jahre älteren Partner seiner Mutter erschossen und sich dann in einem Haus verschanzt haben. Die Laienrichter entschieden einstimmig, dass der Betroffene im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hat.

Getötet haben soll der 42-Jährige den Mann am 20. April mit einer Faustfeuerwaffe im Einfamilienhaus der Mutter in Melk. "Ich war wahnsinnig", sagte der Betroffene rückblickend gleich mehrfach. Er sei mit der Waffe vom ersten Stock hinunter in Richtung Küche gegangen, habe den Stiefvater beim Zeitung lesen gesehen und umgehend auf ihn gefeuert. "Das habe ich gemacht wie ferngesteuert, wie hypnotisiert. Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne, war wie in Trance." Im Anschluss kamen beim 42-Jährigen Suizidgedanken auf, die er aber verwarf.

"Ich hatte Realitätsverzerrung"

Laut Staatsanwalt erlitt der 62-Jährige "aus nächster Nähe" einen Schuss gegen den Kopf. Nach der Tat verbarrikadierte sich der Betroffene stundenlang. Das Areal wurde großräumig abgesperrt, die Sondereinheit Cobra rückte an. Das Opfer wurde von Einsatzkräften aus dem Gebäude gebracht, erlag aber an Ort und Stelle seinen schweren Verletzungen.

Mitglieder der Verhandlungsgruppe Ost versuchten, den 42-Jährigen zum Aufgeben zu bewegen. Währenddessen soll der Mann viermal auf Cobra-Mitglieder gefeuert haben. Er habe auf Schienbeinhöhe gezielt und sich davon "abschreckende Wirkung" versprochen, da er davon ausgegangen sei, dass dies "nicht die richtige Polizei" sei, sagte der Betroffene. "Ich hatte Realitätsverzerrung."

In der Folge schossen die Beamten in Richtung des Mannes - "aus offensichtlicher Notwehr", wie von der Exekutive betont worden war. Letztlich wurde der verletzte 42-Jährige festgenommen und ins Spital gebracht.

"Nichts zu beschönigen"

Später legte der Betroffene ein Geständnis ab. Die Waffe hatte er von einem Nachbarn erhalten und illegal besessen. Vom Sachverständigen Werner Brosch wurde dem 42-Jährigen Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt. Vorliegend sei eine paranoide Schizophrenie, die mit dem Glauben an "geheime Mächte" einhergehe, führte der Gutachter aus. Laut Brosch besteht das Risiko, dass der Betroffene erneut in einen Zustand kommt, in dem er "für unbeteiligte Menschen, auch für Passanten hochgradig gefährlich ist". Möglich seien schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten.

Laut Verteidigerin ist die verhängte Unterbringung im Sinne des Mandanten, der sich weiterhin einer adäquaten Behandlung unterziehen will. An der Tötung gebe es "nichts zu beschönigen". Im Falle einer Zurechnungsfähigkeit wäre der 42-Jährige wegen Mordes, versuchten Mordes und Widerstands gegen die Staatsgewalt belangt worden. Die entsprechenden Hauptfragen wurden von den Geschworenen mehrheitlich bejaht.

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