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Mord an Ehefrau: Lebenslange Haft

07. August 2021, 00:04 Uhr
Mord an Ehefrau: Lebenslange Haft
In diesem Haus in Wien-Favoriten kam es zur Bluttat. Bild: APA

WIEN. Der 52 Jahre alte Syrer hatte seine Frau mit fünf Messerstichen in den Hals getötet.

Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein 52-jähriger Mann gestern am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der gebürtige Syrer hatte die um sieben Jahre jüngere Frau am 3. Februar 2021 mit einem Obstmesser in der ehelichen Wohnung in Favoriten erstochen.

"Es ist keine Geschichte der Eifersucht", hatte der Angeklagte eingangs des Verfahrens erklärt. Er habe die 45-Jährige geliebt. Sie habe sich aber nicht in seinem Sinne benommen, habe beispielsweise "die ganze Zeit am Handy geschrieben".

Das Paar hatte 2002 in Syrien geheiratet, 2003 kam ein Sohn zur Welt, 2014 flüchtete der Mann nach Wien, zwei Jahre später ließ er Frau und Kind nachkommen. Danach sei die Ehe "alles andere als harmonisch verlaufen", berichtete Staatsanwältin Julia Kalmar. Der Mann habe der Frau Kontakt zu anderen Männern und ehebrüchiges Verhalten unterstellt. Anfang November 2020 wurde die einvernehmliche Scheidung eingereicht, der Mann zog auch aus der ehelichen Wohnung am Stefan-Fadinger-Platz aus. Eineinhalb Monate später wurde der Scheidungsantrag jedoch wieder zurückgezogen, der Ehemann kehrte zur Familie zurück. Angeblich fand eine Versöhnung statt. Von Dauer war diese aber nicht. Am Nachmittag des 3. Februar fiel Polizisten der desorientiert wirkende 52-Jährige auf, der unweit seiner Wohnung in einem blutgetränkten T-Shirt herumging. Sie hielten ihn an, worauf er "Frau! Frau!" sagte. In der Wohnung stießen die Beamten auf die in einer Blutlache liegende Leiche der Frau. Der Ehemann wurde festgenommen.

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel nach kurzer Beratung einstimmig aus. Nachdem ihm das Urteil übersetzt worden war, bat der 52-Jährige nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin um Bedenkzeit.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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spektator (2.077 Kommentare)
am 07.08.2021 18:21

a) richtig !
denn "Sie habe sich aber nicht in seinem Sinne benommen"
und Stiche in den Hals ! (wie bescheuert muß einer verlogen sein dann zu sagen "wollte nicht töten!"

b) was jetzt?
Gebt die Kinder zur Adoption frei!

c) wenn der - lebenslang ist ja bei uns nur 20 oder weniger Jahre -
dann bitte jetzt festhalten - auch wenn NGOs dann wieder lamentieren:
Sobald aus dem Häfen - ab ins Flugzeug ohne Wenn u Aber !

(Jobs kiregt der nachher eh keine und liegt uns Steuerzahlern dann auf ewig in der Notstandshilfe - der Knast ist schon teuer genug!

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tofu (6.978 Kommentare)
am 07.08.2021 13:49

Wo bleibt die Willkommenskultur?
Der Herr stammt aus einer Region wo die Frau zu gehorchen hat. Und wenn nicht, bestraft wird.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 07.08.2021 08:41

Und nun genießt er die Privilegien im Häfn, statt Abschiebung.

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