5 Jahre Haft für Installateur mit Aggressionsproblemen
WIEN. Ein Installateur mit Aggressionsproblemen – immerhin hat er in der U-Haft eine entsprechende Therapie beantragt – hat sich am Freitag am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes und wegen schwerer Körperverletzung zu verantworten gehabt.
Für das erste Delikt gab es einen einstimmigen Freispruch, dafür bereits rechtskräftig fünf Jahre Haft für das zweite Verbrechen.
Der 28-Jährige soll im Oktober 2023 auf einen Syrer eingestochen haben, hat ihn dabei allerdings nicht getroffen, bzw. stellte er überhaupt in Abrede, dass ein Messer im Spiel war.
"Was schaust so deppert?"
Der Klassiker "Was schaust so deppert?" stand zu Beginn der Auseinandersetzung in der Koppstraße zwischen dem mehrfach vorbestraften Österreicher und zwei Syrern. In weiterer Folge kassierte der kleingewachsene und schmächtige Installateur laut Aussage der Opfer einen Faustschlag, als er ein Messer zog. Auf einen der Burschen, die wegliefen, soll er anschließend eingestochen haben, wobei es dem zu Boden gegangenen Opfer gelang, die Stiche mit den Füßen abzuwehren. Das stellte der Angeklagte in Abrede und sah sich selbst als Opfer.
In diesem Fall entschieden die Geschworenen nach längerer Beratung eindeutig im Sinne des Angeklagten. Dafür waren sie ebenso einstimmig von der Schuld des Installateurs überzeugt, was die Körperverletzung in der vergangenen Silvesternacht in einem Gürtellokal betrifft. Hier hatte sich der junge Mann beim Koksen am WC von einem Iraner belästigt gefühlt, der dieses widmungsgemäß benutzen wollte. Als die daraus resultierenden Handgreiflichkeiten bereits beendet waren, versetzte der Installateur dem noch kleineren Gegner einen folgenschweren Faustschlag vor dem Etablissement.
Folgenschwerer Faustschlag
Durch diesen Schlag erlitt der Iraner nicht nur einen doppelten Kieferbruch, sondern auch einen Schädelbruch samt pflaumengroßer Gehirnblutung, an deren Folgen der 45-Jährige bis heute leidet. Zudem ergab eine DNA-Überprüfung einen Treffer, weshalb man dem 28-Jährigen den Vorfall in der Koppstraße zuordnen konnte.
Neben den fünf Jahren Haft wurden auch die Bewährung für jene vier Monate widerrufen, die aus einer anderen Körperverletzung offen waren. Dem Opfer wurden 8.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Laut der vorsitzenden Richterin Claudia Zöllner konnte das Gericht keinerlei Milderungsgründe berücksichtigen. Er habe zwar die Körperverletzung, aber nicht die absichtliche schwere Körperverletzung zugegeben, weshalb man von keinem reumütigen Geständnis reden könne. Erschwerend war u.a. der schnelle Rückfall. "Geringer ging es einfach nicht." Zugleich gab sie ihm auch den Rat, in der Haft eine weniger aggressive Körperhaltung anzunehmen, damit es mit der guten Führung und einer frühzeitigen Entlassung klappen würde.
Dieser Artikel wurde um 17.44 Uhr aktualisiert.
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