Burgenländer verpasste Ehefrau Stromschlag: Bedingte Einweisung
EISENSTADT. Der 83-Jährige ist wegen Demenz und Depression nicht schuldfähig.
Ein 83-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt für zurechnungsunfähig erklärt und bedingt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, weil er im vergangenen Juli versucht haben soll, seine bettlägerige Frau mit einem Stromschlag zu töten. Der Mann, der laut Gerichtspsychiater wegen Demenz und einer Depression nicht schuldfähig ist, soll unter Auflagen in einem Pflegeheim untergebracht werden.
Probezeit im Pflegeheim
Wenn er sich weiter behandeln lässt und seine Therapie fortsetzt, kann der 83-Jährige mit einer Probezeit von fünf Jahren im Pflegeheim bleiben, erläuterte Richterin Karin Knöchl die rechtskräftige Entscheidung des Geschworenengerichts. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte zuvor ausgeführt, dass sich die Aggressionstendenzen des Mannes ausschließlich gegen die 87-jährige Ehefrau richten würden. Die Gefahr einer neuerlichen Tathandlung sinke also, wenn er von dieser getrennt in ein Heim komme.
Pflegerin verhinderte Schlimmeres
Der Pensionist gestand vor Gericht, dass er die Frau mit einem Stromschlag töten und danach Suizid begehen wollte. Er dürfte seiner Gattin ein an einem Ende abisoliertes Stromkabel auf den Handrücken gedrückt haben, während diese in ihrem Bett lag. Durch die Hilferufe der Frau wurde ihre Pflegerin, die sich in einem anderen Raum des Hauses aufhielt, darauf aufmerksam. Sie schritt ein und riss dem Mann das Kabel aus der Hand.
Er sei mit der Situation überfordert gewesen, habe sich nicht mit den Pflegerinnen verstanden und sei "lebensmüde geworden", sagte der 83-Jährige. Die pflegebedürftige Frau habe ihm gegenüber aber klar geäußert, dass sie weiterleben wolle, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Nur durch Glück habe sie den Stromschlag ohne Verletzungen überstanden.