Elmos Besitzerin äußert sich erneut auf Facebook: "Wollte mich nicht als Opfer hinstellen"

LINZ. Nach zahlreichen Kommentaren auf ihr Posting äußerte sich Elmos damalige Besitzerin erneut mit einer Klarstellung.
Kerstin N. wurde vor zwei Monaten wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Gefängnis, fünf davon ohne Bewährung, verurteilt. Ihre drei American Staffordshire Terrier hatten am 2. Oktober 2023 während eines Spaziergangs eine Joggerin angefallen und getötet. Kürzlich meldete sich die ehemalige Hundebesitzerin, wie berichtet, auf Facebook zu Wort. Dort entschuldigte sie sich erneut bei den Angehörigen der Joggerin, beklagte sich dann aber darüber, alles verloren zu haben.
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Am Sonntag veröffentlichte sie wieder ein Posting. Ihr vorangegangenes hätte "zu viel Raum für Interpretationen" gelassen und sie hätte sich "vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt". Sie wollte mit ihrem Posting nicht erreichen, "Mitleid" oder "Anerkennung" zu bekommen, sondern ihre Sichtweise darstellen.
Opfer "medialer Hetzjagd und Falschmeldungen"
Es sei nicht vorstellbar, welches Leid entstanden sei, "weil ich mich überschätzt habe". Als Hundehalterin sei es ihre Aufgabe, ihre Hunde so zu halten, dass niemand zu Schaden komme. "In diesem Punkt habe ich versagt" - deshalb habe sie sich auch der grob fahrlässigen Tötung schuldig bekannt. Niemals wäre ihr in den Sinn gekommen, dass ihre Hunde zu so etwas fähig seien, sie seien niemals aggressiv gegenüber Menschen gewesen.
Jeden Tag verfolge Kerstin N. ihre Schuld. "Leider habe ich es nicht geschafft, die Tragödie zu verhindern." Sie wollte sich nie als Opfer des Vorfalles hinstellen, schreibt sie. "Wenn man mich Opfer nennen möchte, dann das der medialen Hetzjagd und der Falschmeldungen."
Hundehaltegesetz verschärft
Gleichzeitig sei ihr bewusst, dass wegen ihr das Hundehaltegesetz verschärft wird "und viele verantwortungsvolle Hundehalter darunter leiden müssen".
Am Ende ihres zweiten Postings wendet sie sich erneut an die Hinterbliebenen der Joggerin. "Ich bereue, dass meine Selbstüberschätzung so viel Leid in euer Leben gebracht hat." Rückgängig machen könne sie den Vorfall nicht mehr, "dennoch möchte ich mich aufrichtigst entschuldigen." Es tue ihr von Herzen leid.