In Jauchegrube ertrunken: Anklage gegen Hofbesitzer
FRANKENBURG. Der tragische Tod einer 80-jährigen Pensionistin aus Frankenburg, die heuer im September beim Pflücken von Holunderbeeren in eine Jauchegrube gestürzt und darin ertrunken war, hat nun strafgerichtliche Konsequenzen.
Wie die Staatsanwaltschaft Wels auf Anfrage der OÖNachrichten mitteilt, muss sich der Besitzer der aufgelassenen Landwirtschaft wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Ein entsprechender Strafantrag sei dem Beschuldigten bereits zugestellt worden, heißt es seitens der Anklagebehörde.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf ein Gutachten, wonach die Jauchegrube durch Well-Eternitplatten nicht fachgerecht abgesichert gewesen sei. Das Material dürfte schon spröde gewesen sein. Vor dem Unfall seien zur Absicherung der Grube noch zusätzlich Holzplatten vorhanden gewesen. Diese seien aber dann entfernt worden, weil sie bereits morsch gewesen seien. Obwohl der Betrieb bereits aufgelassen worden sei, soll der Besitzer laut Anklage gewusst haben, dass die betagte Frau immer wieder zum Beerenpflücken auf das Gelände gekommen sei. Er hätte die Gefahrenstelle daher besser absichern müssen, so der Vorwurf. Für die Gerichtsverhandlung ist das Landesgericht Wels zuständig, ein Prozesstermin steht allerdings noch nicht fest.
Grube mit Wasser gefüllt
Die rüstige Seniorin radelte am 10. September zu Mittag zu dem Hof. Als sie gegen 14 Uhr noch immer nicht zurückgekehrt war, begannen sich ihre Angehörigen Sorgen zu machen und suchten nach der 80-Jährigen. Am Abend wurde ihre Leiche in der mit Regenwasser gefüllten Grube entdeckt.