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Schulschwänzen: Kanzler und Vizekanlzer sehen Handlungsbedarf

Von nachrichten.at/apa, 21. Februar 2012, 11:46 Uhr
Sparpaket bringt neue Härten für Frührentner
Bild: APA

WIEN. Bundeskanzler Werner Faymann (SP) und Vizekanzler Michael Spindelegger (VP) sehen beide Handlungsbedarf, um Schulpflichtverletzungen entgegenzuwirken. Dem Vorstoß von Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (VP), die Strafen für Schulschwänzer auf 1.500 Euro zu erhöhen, will Faymann keinen Vorrang geben. Spindelegger verteidigte die Strafen, allerdings nicht als einzige Maßnahme.

Faymann erklärte, es dürfe über höhere Strafen geredet werden, wichtig sei aber, die Motive zu erforschen und sich mit dem Vollzug zu beschäftigen. Schon die jetzige Höchststrafe (220 Euro) werde nur zu zwei Prozent ausgeschöpft. SP und VP wollen mit drei Maßnahmen das Schwänzen einschränken: verpflichtende Elterngespräche, Motivforschung und Vollzug der Strafen.

Spindelegger: "Noch nicht das Maximum"

Für Spindelegger sind Strafen Ausdruck dafür, dass es verpönt sei, die Schule abzubrechen. Der Vizekanzler kann sich offenbar höhere Strafen als die von Kurz genannten 1.500 Euro vorstellen: dies sei "auch noch nicht das Maximum, an das man denken kann", sagte Spindelegger. Er wolle nicht, dass 10.000 Jugendliche pro Jahr keinen Schulabschluss haben. Es bestehe Einigkeit, dass es mehr Anstrengung brauche, um alle in Richtung Schulabschluss zu lenken.

Faymann betonte, man brauche ein Gesamtpaket von der Kinderbetreuung bis zum Jugendcoaching. Das Bildungsministerium werde eine Studie zu Schulpflichtverletzungen in Auftrag geben, um die Motive zu erforschen. Spindelegger kündigte Gespräche mit Kurz, Bildungsministerium Claudia Schmied (SP) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (VP) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SP) an, "um sehr bald ein gemeinsames Paket vorlegen zu können".

Schmied gegen "existenzgefährdende Strafen"

Unterrichtsministerin Schmied ist für verstärkte Maßnahmen, aber gegen "existenzgefährdende Strafen". Man könne durchaus über eine Anpassung der Strafhöhe von 220 Euro reden, die seit 1985 gleich geblieben ist. Die von Kurz vorgeschlagenen 1.500 Euroseien aber nicht zielführend, wie es aus dem Büro der Ministerin heißt. Grüne und BZÖ fordern statt Strafen mehr schulische Unterstützung. Die FP ist gegen eine einmalige Geldstrafe, aber für eine Streichung der Familienbeihilfe bei wiederholten Schulpflichtverletzungen.

Teufelskreis aus Armut und Ausstieg

Für Schmied könne eine derartige Strafe, wie sie Kurz fordert, etwa ein Kind einer Alleinerzieherin mit Mindestlohn weiter in einen Teufelskreis aus Armut und Ausstieg aus Gesellschaft und Bildungssystem hineintreiben - und das betreffe, anders als von Kurz dargestellt, nicht nur Migranten. Laut Experten führen allein höhere Strafen nicht dazu, dass sich Fälle von Schulpflichtverletzungen reduzieren. Bezüglich eines Maßnahmenpakets zeigte sich Schmied stattdessen "gesprächsbereit".

Mehrheit für härtere Strafen

Am Dienstag untermauerte Kurz indessen seine Forderung, die seiner Einschätzung nach vor allem Migranten betreffen würde, mit einer Gallup-Umfrage im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (November 2011, 500 Befragte).

Demnach halten 69 Prozent der Befragten härtere Strafen für "eher zielführend zur Förderung der Integration". In Wien ist der Anteil der Befragten, die auf härtere Strafen als Mittel zu Integration setzen, mit 74 Prozent noch etwas höher. Ein Viertel der Österreicher hielte härtere Strafen bei Schulpflichtverletzungen indes für "eher weniger zielführend", in Wien sind es 24 Prozent.

Schulschwänzen: Phänomen aller Millieus

Tatsächlich ist der Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund unter Schulschwänzern, -verweigerern und -abbrechern auffällig, sagt Helga Kittl-Satran, Grazer Sozialpädagogin und Autorin einer Studie zu Schulabbruch. Allerdings habe das weniger mit der Herkunft der Schüler zu tun, sondern damit, dass diese "in unserer von sozialer Ungleichheit geprägten Gesellschaft oft Ausgrenzung und Benachteiligung erfahren". Sie seien durch die starke Selektionswirkung des Bildungswesens entmutigt, würden kaum Chancen zur Beteiligung sehen und daher oft früh das Bildungssystem verlassen. Kittl-Satran warnt davor, das Problem kulturspezifisch zu sehen: Schulabsentismus sei ein Phänomen, das in allen Milieus und familiären Konstellationen zu beobachten sei.

Forderung von Kurz "der größte Schwachsinn überhaupt"

Die Forderung von Staatssekretär Kurz ist für Kittl-Satran "der größte Schwachsinn überhaupt". Repressive Maßnahmen seien ein Ausdruck von Hilflosigkeit und würden zeigen, dass Schulabsentismus als individuelles Problem gesehen werde und die Institutionen die Verantwortung zu den Schülern und deren Familien abschieben. Dabei könnten die betroffenen Familien mit niedrigem sozioökonomischen Status schon die 220 Euro nicht bezahlen, betont die Forscherin der Uni Graz.

Anzeige kommt vom Jugendamt

Der Gesetzeshintergrund: Eltern sind nach dem Schulpflichtgesetz (1985) dazu verpflichtet, "für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch das Kind, Sorge zu tragen". Erscheint ein Kind lange nicht und können weder Schule noch das Jugendamt zu den Eltern durchdringen, erstattet letzteres Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

Eine Verwaltungsstrafe von bis zu 220 Euro kann verhängt werden. Dazu kommt es verhältnismäßig selten, wie die Zahlen der einzelnen Landesregierungen in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Ministeriums 2011 zeigen.

Von Jänner bis September 2011 mündeten insgesamt 1.138 der 1.161 Anzeigen in Wien in Strafverfahren - 371 davon endeten mit Strafbescheiden, 444 wurden eingestellt. Wie etwa die Landesregierungen Oberösterreich und Steiermark  betonen, wird in einigen Fällen von einer Geldstrafe abgesehen und stattdessen eine Ermahnung ausgesprochen.

Knapp 1.500 Strafverfahren

Laut Unterrichtsministerium laufen derzeit rund 1.500 Strafverfahren wegen Schulpflichtverletzungen. Zu einer Höchststrafe von 220 Euro kommt es bei nur knapp zwei Prozent der Fälle, was "mit den Länderbehörden noch zu diskutieren sein wird".

Im Ministerium wird betont, dass die Fälle von den zuständigen Landeshauptleuten konsequent verfolgt werden sollen.

Im Rahmen eines Aktionsprogrammes zur nachhaltigen Verhinderung von Schulpflichtverletzung plane das Ministerium, dass die Schnittstelle zwischen Schule und Jugendwohlfahrt verbessert wird, eine Verhaltensvereinbarung zwischen Schüler, Lehrer und Eltern, eine Grundlage für Schulsozialarbeit im geplanten neuen Lehrerdienstrecht und das mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SP) kürzlich präsentierte Jugendcoaching.

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20  Kommentare
20  Kommentare
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( Kommentare)
am 22.02.2012 10:03

fallweise ja auch "geschwänzt" (ist auch schon lange her). Sollte das "Schwänzen" allerdings Dauerzustand werden, wäre ich tatsächlich zuerst für ein Angebot "Erziehungshilfe" - sollte dieses Angebot nicht angenommen werden, dann wird die Kinderbeihilfe entzogen. Im übrigen hat Schwänzen eher weniger mit In- oder Ausländer zu tun, durch den Geburtenrückgang gibt es eben anteilsmäßig mehr ausländische Kinder und in Folge Schulpflichtige und daher auch Schulschwänzer.

Aber nochmals: wegen 3 Tagen Schwänzen würde ich keine Staatsaffäre inszenieren.

Ich wäre viel eher dafür, dass fehlverhalten in der Schule rascher sanktioniert werden kann - wie kommen lernwillige in- und auslänische Schüler dazu, dass von einigen Wenigen der Unterricht laufend gestört wird...

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( Kommentare)
am 21.02.2012 19:44

einen nackerten in den hosensack greifen, wird schwer sein.
ausserdem sind ja eh sofort die NGO,s und ihre gutis zur stelle und intervenieren für diese gfr..........

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 21.02.2012 18:42

Des is oba jedzd eh klar, daß die Beiden zu dem Null-Thema wos wissen.

Bei wichtige Themen isses dann wieder aus mit die Zwa!!

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 21.02.2012 16:07

"Wir brauchen den Zuzug um die Pensionen zu sichern.
Wie schauts aus in der Praxis?
Wir werden die Pensionen noch mehr kürzen müssen,um für die Kosten der Faulbett-Migranten aufkommen zu können.
Berlin-Kreuzberg lässt grüssen...

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Bergonzi (4.578 Kommentare)
am 21.02.2012 15:28

sind unmenschlich.. Überzeugungsarbeit leisten ... Motto: Schule ist super...

viele Psycholgen und Soziologen einstellen, die lieb bitten, etwas zu lernen.

Falls wirklich Geldstrafen fällig werden, die Betroffenen mit Traumaexperten betreuen!

Auf der anderen Seite ist der ungebildete Pöbel leicht zufrieden zu stellen.

In den arabischen Ländern haben ja auch Gebildete zu Umsturz gerufen, das soll bei uns nicht geschehen!

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sting (7.357 Kommentare)
am 21.02.2012 14:39

ebenso wie Nationalrats-Schwänzen "betrafen".

Geld ist nicht die richtige Sanktion, denn das kann von einigen Eltern oder Omis zu leicht bezahlt werden, und die Kinder kapieren den Sinn nicht.

DAHER:
Einige Stunden Sozialarbeit wären besser!
Damit wird der durch das Schwänzen für die Gesellschaft angerichtete Schaden symbolisch abgegolten.

Der Staat stellt immerhin eine teure Infrastruktur und Dienstleistung zur Verfügung. Wer diese absichtlich nicht nutzt, schadet der Gesellschaft in mehrerlei Hinsicht.

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phönix77 (4.968 Kommentare)
am 21.02.2012 15:21

mich dem an.

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phönix77 (4.968 Kommentare)
am 21.02.2012 15:43

mich der Meinung von Frau Kittl-Satran an.

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( Kommentare)
am 22.02.2012 10:10

Kittl-Satran nicht. Aus einer falsch verstandenen Toleranz heraus hat man in der Verghangenheit viel zu wenig darauf geachtet, dass Integration (nicht Assimilation!) eine Bringschuld unserer neuen Mitbürger ist und keine Holschuld des Staates. Hilfe bei der Integration: keine Frage, die ist zu gewähren - das ist eine Frage der Menschenrechte und auch der wirtschaftlichen Vernunft. Aber Verweigerung der Integration durch jene, die hier leben möchten, kann nicht dazu führen, dass man Missstände nicht beim namen nennt und vor allem nicht sanktioniert. Und Schulbesuch ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein Recht jeden Kindes. Eltern haben alleine zum Wohle ihres Kindes die Pflicht darauf zu schauen, dass die Schule besucht wird. Und wer trotz angebotener Hilfe (die gäbs zuhauf) gegen diese Pflicht verstösst, hat die Konsequenzen zu tragen.

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( Kommentare)
am 21.02.2012 13:31

Es heisst ja, bei groben Schulpflichtverletzungen! Das bedeutet ja nicht, daß bei 1,2 mal Fehlen gestraft wird.
Wer Kinder hat, hat auch die Pflicht sich um sie zu kümmern. Wer das nicht tut, muss auch streng bestraft werden. Bis jetzt hat es bei diesen schweren Fällen ohne Strafen für die Eltern nichts gebracht. Ich kenne selber so einen Fall, wo die Eltern das Fehlen locker sehen (Vater Hilfsarbeiter). Für die Zukunft dieser Kinder ist es wichtig, daß sie den Abschluss schaffen bzw. machen! Wenn die Eltern überfordert sind, müssen sie von sich aus um Unterstützung ansuchen und nicht einfach aufgeben oder sich nicht dafür interessieren.

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whw (27 Kommentare)
am 21.02.2012 13:13

denn wir sind ja in Österreich bzw. in Europa. Wir machen lieber eine teure Kampagne, obwohl wir wissen, dass das noch nie was gebracht hat. Siehe Rauchen, Alkohol etc. Und anstatt den Kindern Respekt und Pflichten zu lehren, klären wir sie über ausschließlich über ihre Rechte auf. Damit sind wir zielstrebig in Richtung Ende der europäisch- westlichen Kultur unterwegs, was ich altersbedingt knapp nicht mehr erleben werde. Zum Glück. Und noch einmal, bitte, bitte keine Strafen!

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 21.02.2012 15:27

machen käme sicher besser, als Strafen.
whw? Willi?

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jago (57.723 Kommentare)
am 21.02.2012 13:01

wie die Strafe fürs Schulschwänzen.

Wahrscheinlich !!! würde es schon genügen, wenn die Schüler für die Missetaten bestraft werden könnten, die sie während des Schwänzens anstellen. Aber dafür sind sie wieder zu jung - außerdem schaden sie da nur uns Bürger und sich selber und nicht den staatsapparatlichen Stolz.

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 21.02.2012 12:51

....oder ein 14jährige T., der reihenweise Frauen belästigt -
das alles gibt es.

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jago (57.723 Kommentare)
am 21.02.2012 14:30

die Männer belästigen.

Manche sehen aus wie 18 und hinterher hat der Mann die Polizei doppelt auf dem Hals. Hat mir eine junge Lehrerin erzählt, die mit dem kaukasischen Flohzirkus nicht fertig wird.

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Marie-Luise (2.228 Kommentare)
am 21.02.2012 12:48

Vermutlich schwänzen genau die Schüler, für die es in der Schule zu viel Strafe und zu wenig Erfolgserlebnis gibt.

Zuerst werden die Schüler rausgeekelt und dann werden die Eltern bestraft, weil ihre Kinder rausgeekelt wurden.

Wäre es nicht viel zielführender, die Ursache des Schulschwänzens festzustellen und abzustellen?

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 21.02.2012 14:30

Erfolgserlebnisse gibts halt nur bei permanentem Schulbesuch. Wenn das Erfolgserlebnis ausbleibt ist die Ausgrenzung vorprogrammiert. "Depperl, Vollkoffer............."
Nicht vergessen: Man will 3-jährige einem Intelligenztest unterwerfen! Diese glorreiche Idee kam schon vor Jahren von Herrn Neugebauer, dem christlich-sozialen Gewerkschaftsführer.

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dingsbums (129 Kommentare)
am 21.02.2012 12:41

jeder stangelt mal, würd ich net überinterpretieren.
doch net ernst gemeint sein. fürs schwänzen 1500 euro zu zahlen?
warum sollte man das überhaupt sanktionieren, wenn jmd. zu viel schwänzt bekommt er seine gerechte strafe sowieso auf schulischem wege - naja jetzt wo man mit 3 5ern dann aufsteigen kann maybe nichtmehr...
aber normalerweise ist die konsequenz fürs schwänzen -> unwissen und schlechte noten und in folge oft ein jahr wiederholen. das war in meiner zeit strafe genug!
1500 € ist weiters vollkommen überzogen, da muss man sich echt fragen in welcher kurz lebt.
scheiss idee - nochmal nachdenken - setzen 5

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lumpi3 (151 Kommentare)
am 21.02.2012 12:29

ist bereits Jahrzehnte vorbei. Daher meine Frage: gibt es noch die früher so gefürchteten Eintragungen in´s Klassenbuch? Wenn ja, dann ist doch jedes Semester sofort ersichtlich was der/die Einzelne am "Kerbholz" hat. Ich meine doch, dass es dann dementsprechende Sanktionen (auch ordentliche Finanzielle für die Erziehungsberechtigten) geben muss! Natürlich sollen die Eintragungen der Zeit angepasst sein. Früher haben die Jugendlichen schon einen Vermerk bekommen, wenn sie am Sonntag händchenhaltend auf einer Parkbank vom Lehrer, Pfarrer oder Gendarm "erwischt" wurden!

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marchei (4.371 Kommentare)
am 21.02.2012 12:10

Es muss ja nicht gleich 1500 € beim ersten mal schwänzen sein.
Aber beim ersten mal eine Verwarnung wäre angebracht.
Beim 2ten mal dann eien geringe Strafe und je öfter geschwänzt wird, desto höher die Strafen.

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