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"Drittes Geschlecht": Verein kritisiert Innenministerium

Von nachrichten.at/apa, 27. Dezember 2018, 14:18 Uhr

WIEN. Der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) ist "schockiert" über die vom Innenministerium vorgenommene Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes. Der Verein kritisiert, dass die im VfGH-Erkenntnis geforderte Selbstbestimmung nicht gewährleistet sei.

Der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) ist "schockiert" über die vom Innenministerium vorgenommene Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zur Eintragung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister und in Urkunden. Der Verein kritisiert, dass die im VfGH-Erkenntnis geforderte Selbstbestimmung nicht gewährleistet sei.

Der VfGH hatte im Juni festgestellt, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben. Vor Weihnachten hatte nun das Innenministerium die Umsetzung dieses Erkenntnisses geregelt und klargestellt, dass die Eintragung ab 1. Jänner möglich ist. Die Feststellung, ob eine solche "Variante der Geschlechtsentwicklung" (VdG) vorliegt, muss demnach durch ein ärztliches Fachgutachten bestätigt werden.

Der VIMÖ kritisierte nun am Donnerstag in einer Aussendung, dass ein ärztliches Gutachten gefordert werde - und zwar nicht vom Arzt des Vertrauens, sondern von einem sogenannten VdG-Board - einer medizinischen Instanz zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, installiert vom Gesundheitsministerium. "Das ist ein gewaltvoller Schritt gegen intergeschlechtliche Personen: ein Akt, der erneut pathologisiert, phänomenisiert und retraumatisierend wirkt. Als Verein, der für die Menschenrechte intergeschlechtlicher Personen arbeitet, müssen wir das Innenministerium ganz klar auffordern, diesen Erlass zu überdenken", erklärte Luan Pertl von VIMÖ.

So wie sich der VfGH auf den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention beziehe, welcher die "geschlechtliche Identität und Selbstbestimmung" und "insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung" schütze, fordert der Verein dies auch vom Innenministerium. "An dieser Umsetzung ist samt und sonders alles verfassungswidrig", erklärte Rechtsanwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda, der jene Person vertreten hatte, die sich an den VfGH gewandt hatte.

 

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3  Kommentare
3  Kommentare
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rechtsmaier (1.043 Kommentare)
am 27.12.2018 22:34

Eine medizinischen Instanz zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, installiert vom Gesundheitsministerium, ist so unnötig wie ein Kropf.

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rechtsmaier (1.043 Kommentare)
am 27.12.2018 22:37

Eine medizinische Instanz.

Um nocheinmal festzustellen, was Betroffene durch viele Arztbesuche ohnehin mühsam abklären ließen, da alle spätestens in der Pubertät auffällig werden und diverse Probleme entwickeln.

Eine SCHIKANE gegen die am Anderssein ohnehin LEIDENDE.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 28.12.2018 23:02

Eine Instanz die diesen Schritt kontrolliert hat schon einen Sinn.
Wenn eine Person all die ärztlichen Unterlagen hat, dann wird es keine Zweifel geben.

Aber ich glaube es gehören auch Personen vor sich selbst geschützt.
Es gibt sicher einige labile, womöglich mit einer anderen (psychischen) Erkrankung, die schnell mal ihr Geschlecht ändern wollen, weil sie es so ausgependelt bekommen haben. Und 2 Monate später schaut es wieder anders aus.
Also, eine Instanz aus Experten, die überprüft ob diese Person sich das überlegt hat, ist sicher eine gute Idee

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