Absolut möglich
Auf den Eislaufplätzen tummeln sich die Bewegungshungrigen, zwei Meter Abstand lassen sich da realistischerweise nicht immer einhalten. Eisstockschützen werden hingegen – wie in Kärnten geschehen – von der Polizei nach Hause geschickt und angezeigt. Bei aller Notwendigkeit, die Ansteckungsgefahr zu minimieren: Derart unausgegorene Ausprägungen der Pandemiebekämpfung rufen Unverständnis hervor und motivieren nicht gerade zum so dringend nötigen Einhalten von sinnvollen Maßnahmen. Eisstockschießen mit Verstand und Abstand ist absolut möglich und sollte nicht bestraft werden. Das anschließende Anstoßen mit dem Heißgetränk in der Klubkantine kann ja in besseren Zeiten nachgeholt werden.
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