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Touristen aufgepasst: Was auf Reisen alles verboten sein kann

Von nachrichten.at/apa, 25. Juli 2019, 13:21 Uhr

Andere Länder, andere Sitten - und andere Gesetze. In vielen Urlaubsländern kann Unkenntnis für Touristen teuer werden.

Kaffeegenuss für 1.000 Euro: Das gönnten sich zwei Backpacker kürzlich unfreiwillig unter einer Brücke in Venedig. Mit der saftigen Strafe für das Heißgetränk hatten die beiden nicht gerechnet. Was sie nicht wussten: Picknicken an historischen Plätzen in Italien ist verboten. 

Lärmbelästigung: Dass in Singapur Kaugummikauen unter Strafe steht, hat sich herumgesprochen. Aber auch wer seine Mitmenschen mit Musik oder anderen Geräuschen nervt, läuft Gefahr, ein Bußgeld bis zu 1.000 Singapur-Dollar (ca. 650 Euro) zahlen zu müssen. Wer auch noch "obszöne Lieder oder Balladen" von sich gibt, riskiert gar drei Monate Haft.

"Smombies" aufgepasst: Wie ein Zombie aufs Smartphone zu starren und die Straße zu überqueren, kann in manchen Ländern nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Zum Beispiel in Litauen, hier müssen Fußgänger mit bis zu zwölf Euro rechnen, wenn sie die Fahrbahn überqueren und dabei ein mobiles Gerät nutzen.

Strafbarer Military-Look: In Trinidad und Tobago ist militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Wer sie mitbringt, kauft oder trägt, muss mit einer Geldstrafe rechnen - und das Gewand wird beschlagnahmt.

Modefrei: Ganz ohne Kleidung lässt man sich besser nicht in den schweizerischen Alpen des Kantons Appenzell Ausserrhoden erwischen. Dort darf - nach höchstrichterlichem Urteil von 2014 - die kantonale Vorschrift über "grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit" auch auf Nacktwanderer angewandt werden. Das Bußgeld betrug im verhandelten Fall 100 Schweizer Franken (ca. 91 Euro).

Zollprobleme: Wer mit Softdrinks im Gepäck nach Nigeria reist, der verstößt gegen das Gesetz. Auch Kugelschreiber und Seife stehen dort auf der umfangreichen Verbotsliste des Zolls.

Trunkenheit: In England ist es nicht ratsam, betrunken in der Öffentlichkeit angetroffen zu werden. Unter diese Vorschrift fallen auch alle "licensed premises" - also Pubs, Beisln oder Restaurants, wo Alkoholkonsum ja eigentlich dazugehört. Am besten in Maßen, sonst droht ein Bußgeld.

Sprit: Reiseratgeber im Internet haben auch für Deutschland-Touristen einen Tipp: Vor Fahrten auf der Autobahn immer auf ausreichend Sprit achten. Tatsächlich drohen hierzulande bei Halten oder Parken Bußgelder - und ein leerer Tank, den man ja vermeiden kann, wird nicht als Panne anerkannt.

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1  Kommentar
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kana (1.786 Kommentare)
am 25.07.2019 13:56

Und was paffen kosten kann im Ausland, wurde hier wieder "absichtlich" übesehen"

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