Wer im Pflegebereich tätig ist, braucht ab sofort einen Berufsausweis
Seit Anfang Juli gibt es das Gesundheitsberufe-Register, das vor allem zur Qualitätssicherung eingeführt wurde.
Schätzungen zufolge arbeiten in Oberösterreich rund 28.000 Menschen in der Pflege und Betreuung, davon sind etwa 80 Prozent Frauen. Sie sind in Krankenhäusern, in der Langzeitpflege und -betreuung, in Reha-Einrichtungen, in Arztpraxen oder in der Aus- und Weiterbildung beschäftigt.
Seit 1. Juli müssen sich Arbeitnehmer, die diese Gesundheitsberufe ausüben, bei der Arbeiterkammer registrieren lassen. "Das neue Register macht die großartigen Leistungen dieser Berufsgruppen sichtbarer und ist gleichzeitig eine Qualitätssicherung für Klienten", sagte Johann Kalliauer, Präsident der oö. Arbeiterkammer, gestern bei einer Pressekonferenz. Nötig sei dies, weil Gesundheits- und Pflegeberufe sehr sensible Bereiche seien, die besonders hoher Qualitätsstandards bedürften.
Wer sich registrieren lässt, bekommt einen so genannten Berufsausweis, der die Qualifikationen sichtbar macht. Die Erfassung im Register ist von nun an Voraussetzung für die Ausübung von Pflege- und Betreuungsberufen. Berufsangehörige, die nicht AK-Mitglieder sind, werden von der Gesundheit Österreich GmbH eingetragen.
"Die AK hat die entsprechenden wohnortnahen, personellen und räumlichen Strukturen, um die Registrierung rasch, unbürokratisch und effizient durchführen zu können", so die Begründung Kalliauers, warum die Arbeiterkammer die Registrierungsaufgabe übernommen hat. Das zuständige Ministerium hätte eine eigene Struktur aufbauen müssen.
"Die Ausstellung des Berufsausweises ist für AK-Mitglieder kostenlos", sagt Nina Thumfart, Leiterin des Registrierungsteams für Gesundheitsberufe bei der AK Oberösterreich. Bis jetzt seien etwa 500 Frauen und Männer eingetragen. Etwa 110 Personen seien bereits ins System eingespielt und im Internet unter gbr-public.ehealth.gv.at abrufbar.
Online-Registrierung möglich
Wer noch nicht registriert ist, kann dies entweder online mit Bürgerkarte (ooe.arbeiterkammer.at erledigen oder in einer der insgesamt 15 Arbeiterkammer-Stellen im Land tun. Bis 30. Juni 2019 ist dafür Zeit. Wer sich bis dahin nicht eintragen lässt, riskiert, seine Berufsberechtigung zu verlieren. (gul)
Gilt das auch in der Altenpflege?? Für Pflegekräfte aus dem Ausland??
Mit diesem Blick auf die gepflegten Fingernägel könnte ich noch jung werden
Nein, einfühlsame Hände, ein großes Herz und eine geduldiges Wesen sind wichtiger als jeder Wisch.