Kronzeugenstatus – ein begehrter Weg in die Straffreiheit
Was Sabine Beinschab schon hat, strebt Thomas Schmid nun an. Der Status wurde erst 15 Mal vergeben.
Thomas Schmid ist nach der Meinungsforscherin Sabine Beinschab der zweite Beschuldigte im Casag-Komplex, der bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Kronzeugenstatus anstrebt.
Eingeführt wurde die Kronzeugenregelung in der Strafprozessordnung (Paragraf 209a) im Jahr 2011. Erst mit Jänner 2022 wurde sie um sieben Jahre verlängert. Als Instrumentarium im Vorgehen gegen Organisierte Kriminalität oder Kartelle sollte die Möglichkeit geschaffen werden, einen einzelnen Täter durch das Angebot der Straffreiheit zur Kooperation und damit zur Aufklärung zu motivieren. Seit Einführung wurde der Status 15 Mal vergeben.
Eine Voraussetzung ist, dass der Täter "freiwillig an die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei herantritt, ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt und sein Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart". Letzteres muss die Justiz zu bis dahin unbekannten und relevanten Tatbeständen führen, was bei Beinschab in die Ermittlungen gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin mündete. Angesichts der völlig neuen Tatsachen hat die WKStA Beinschab den Kronzeugenstatus zugestanden, obwohl bei ihr nach einer Festnahme die ebenfalls verlangte Freiwilligkeit eingeschränkt war. Wie aus den Vernehmungsprotokollen hervorgeht, hat Schmid versucht, über sechs "neue Sachverhalte" (darunter Missbrauch von Ressourcen des Finanzministeriums und Absprachen bei Postenbesetzungen) diesem stark gewichteten Neuigkeitswert zu entsprechen.
Offen ist, ob ihm die WKStA den noch gar nicht beantragten Kronzeugenstatus zugesteht. Dieser würde ihm eine Anklage ersparen, nicht aber einen außergerichtlichen Tatausgleich (Geldbuße, Sozialdienst). Auch kann der Status jederzeit widerrufen werden.
Die wollen sichs richten.
Den Kronzeugenstatus fürchtet die ÖVP wie der Teufel das Weihwasser!