Volksanwalt fordert Anerkennung des dritten Geschlechts
WIEN. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Möglichkeit für ein drittes Geschlecht im Geburtenregister verlangt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellt eine Entscheidung für 2018 in Aussicht.
Darauf solle der Gesetzgeber nicht warten und Initiative ergreifen, sagte am Donnerstag Volksanwalt Günther Kräuter. Die Karlsruher Entscheidung bezeichnete er als wegweisend.
Dafür spricht sich auch die Bioethikkommission aus. In ihrer jüngsten Sitzung Ende Oktober hat das Beratungsgremium im Bundeskanzleramt eine einstimmige Stellungnahme zu Intersexualität und Transidentität verabschiedet. Die Empfehlungen sollen intersexuelle Menschen vor ungewollten medizinischen Eingriffen bewahren, Eltern betroffener Kinder unterstützen sowie intersexuelle und transidente Menschen vor Diskriminierung schützen. Die Einführung einer dritten Option neben "männlich" oder "weiblich" in Personenstandsregistern wird darin ausdrücklich empfohlen.
"Jedes Jahr werden in Österreich rund 30 Kinder geboren, deren Geschlechtsmerkmale nicht den gängigen Normen für männlich oder weiblich entsprechen", sagte Kräuter. "Weder die Medizin noch die Rechtsordnung tragen dem Umstand Rechnung, dass es ein drittes Geschlecht gibt." Durch frühzeitige geschlechtszuordnende Operationen würden massive Verletzungen von Menschenrechten verursacht.
Arbeitsgruppe entwickelt Richtlinien
Auf Drängen der Volksanwaltschaft habe sich im Gesundheitsministerium eine Arbeitsgruppe mit Medizinern, Experten und Selbstvertretern zusammengefunden, um Richtlinien für den medizinischen Bereich zu entwickeln, berichtete der Volksanwalt. VfGH-Präsident Gerhard Holzinger habe eine Entscheidung des Gerichtshofes für 2018 angekündigt. Eine rasche Initiative des Gesetzgebers wäre aber "ein wichtiges Signal im Sinne von Antidiskriminierung und Schutz von Persönlichkeits- und Menschenrechten".
Die Selbstvertretungsorganisationen VIMÖ, Plattform Intersex Österreich und HOSI Salzburg haben unterdessen den Schritt der deutschen Verfassungshüter begrüßt. "Es ist höchste Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen", sagte Tobias Humer, Obmensch des Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ). "Wenn überhaupt, sollte ein Geschlechtseintrag nur freiwillig sein und auf der Selbstbestimmung der jeweiligen Person beruhen." Die Entscheidung aus Karlsruhe könne "auch für Österreich wegweisend sein", so Intersex-Aktivist Alex Jürgen, der gerade versucht, über den Rechtsweg eine Änderung seines Personenstands zu erkämpfen. "Möge Österreich sich nicht länger zieren und meine Pass- und Geburtsurkunde-Fälle ebenso positiv entscheiden."
Bisherige Versuche wurden abschlägig beschieden. So hat das Landesverwaltungsgericht (LVG) Oberösterreich seinen Antrag auf Eintrag eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister im Oktober 2016 abgelehnt. Die Gesamtrechtsordnung gehe davon aus, dass jeder Mensch entweder weiblich oder männlich ist, lautete die Begründung. Die Revision wurde ausdrücklich zugelassen, das Verfahren liegt beim VfGH.
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass neben männlich und weiblich künftig ein dritter Geschlechtseintrag im deutschen Geburtenregister möglich sein muss, etwa "inter" oder "divers". Alternativ könne der Gesetzgeber generell auf einen Geschlechtseintrag verzichten. Der deutsche Gesetzgeber muss bis Ende nächstes Jahres eine Lösung finden.
"Jedes Jahr werden in Österreich rund 30 Kinder geboren, deren Geschlechtsmerkmale nicht den gängigen Normen für männlich oder weiblich entsprechen", sagte Kräuter.
Frage Haben die Beides oder keines oder ....?
Jedes Individuum muss wo rauspinkeln.
Entweder Glied oder Bixerl.
Wo pinkelt das Neue heraus?
Bauchnabel?
Lasst endlich den Schwachsinn mit neu modifizierten Geschlechtern.
Oder sind es Borg?
Selbst da kann man erkennen wer Frau oder Mann ist!
dachte "es" ist was für horrorfans
Irgendwie eigenartig. Da heisst es dauernd, die GEschichte darf sich nicht wiederholen und was passiert jetzt? Weil vom großen Bruder was entschieden wird, muss ein österreichischer Volksanwalt der SPÖ gleich nachplappern. Sind wir in Österreich nicht in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen?
Auch zB. im Steuerrecht orientiert man sich oft an Urteilen zB. des deutschen Bundesfinanzgerichts (oder anderer Staaten).
Dieser Autor zerlegt das Erkenntnis argumentativ, eher weniger ideologisch als juristisch: http://www.danisch.de/blog/2017/11/08/verfassungsgericht-strohdoof/
Nicht drei, sondern vier haben wir, wenn man Er- Sieund vor allem "Es" mit einberechnet!
Gottes Wege sind nun mal unergründlich....
NE UTER = weder noch, ->>--> dt. NEUTRal
Lieber penunce
Gottes Wege sind nun mal unergründlich....
Ganz klares und entschiedenes >NEIN<.
Gottes Weg ist die normale Familie zwischen Mann und Frau.
Römer 1,27
Die Komplettverwirrung über die (legislative) Dreimächtezuständigkeit ist in diesem Artikel schriftlich festgehalten.
Lauter gstudierte Leit plappern um den "juristischen" Zuständigkeitsbrei herum. Beratend und ermächtigend.
Na gut, ich habe diese machtgierigen Typen nicht gewählt in trauriger Voraussicht.
bei dem herrschenden Genderwahn würde es reichen ein Geschlecht anzugeben "den Menschen"
hat der liebe Gott bei der Erschaffung gepfuscht ?
DAS IST FÜR die Juristen nebbich! Denen gehts jetzt nur um die Erhaltung der Deutungshoheit unter leicht veränderten Umständen.
Früher haben die selben Figuren einen Artikel in die Bibel oder in den Koran oder in sonst ein "KEIN-JOTA"-Buch hinein geschwindelt.
Aha, drum hört ma ja öfter den Spruch: Jetzt woass i nimma, bin i a Mandl oda a Weibl...