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Pflegeregress: Welser Gericht gab Klage auf Löschen von Pfandrecht statt

Von nachrichten.at/apa, 23. November 2018, 17:24 Uhr
Prozess am Landesgericht Wels Bild: VOLKER WEIHBOLD

WELS. Das Landesgericht Wels hat einer Klage auf Löschung eines Pflegeregress-Pfandrechts stattgegeben.

Das mündliche, noch nicht rechtskräftige Urteil hat der Vertreter der klagenden Erbin am Freitag mitgeteilt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Oktober festgestellt, dass nach dem Aus des Pflegeregresses heuer ein Zugriff auf Patientenvermögen in stationärer Pflege unzulässig ist.

In Oberösterreich gibt es mehrere Fälle, wo die zuständigen Sozialhilfeverbände oder Magistrate aus älteren Pflegeregressverfahren noch immer im Grundbuch stehen. Nach dem VfGH-Entscheid hatte die zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) angekündigt, die Auswirkungen des Erkenntnisses auf Altfälle vor 2018 intern zu prüfen.

Gericht gab Klägerin recht

ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannstorfer meinte, dass eine Rechtsgrundlage fehle, die Löschung durchzuführen. Er verwies dabei auf die Einschätzung von Juristen des Landes. Konkret forderte er von der Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung, dass das Pflegeregress-Verbot auf alle Verfahren anzuwenden sei - egal auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form sie entstanden seien.

Das Landesgericht Wels kam jetzt zu einem anderen Entschluss. Eine Erbin hatte einen oberösterreichischen Sozialhilfeverband geklagt, ein Hypothekarpfandrecht auf eine geerbte Liegenschaft in Höhe von 70.000 Euro aus dem Grundbuch zu streichen. Bereits im Rahmen der vorbereitenden Tagsatzung habe das Gericht der Klägerin recht gegeben, teilte die Kanzleigesellschaft Schilchegger mit.

Land wird Löschung aus Grundbuch durchführen

Als Konsequenz aus dem Urteil vom Landegericht Wels sowie weiterer Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern in der Causa Pflegeregress werde das Land Oberösterreich im Fall der älteren Verfahren jetzt die Löschungen aus dem Grundbuch durchführen, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Büros von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Jetzt gebe es die nötige Rechtssicherheit.

"Die Sozialhilfeverbände werden umgehend davon informiert und werden auf Antrag von Betroffenen die Löschungen im Grundbuch durchführen", kündigte das LH-Büro an. Den Statutarstädten werde ebenfalls empfohlen, diesen Weg zu gehen.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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jago (57.723 Kommentare)
am 26.11.2018 12:39

> ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannstorfer meinte, dass
> eine Rechtsgrundlage fehle, ... Landesjuristen ... Bundesregierung
> Das Landesgericht Wels kam jetzt zu einem anderen Entschluss.


Irgendwann wird sich die Dreimächtedemokratie gegen die Exekutivenpräpotenz durchsetzen, da bin ich sicher.

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