Baby schwer misshandelt? Eltern streiten Gewalt ab
LINZ. Prozess wegen Quälens eines Säuglings: Laut Ärztin hatte Baby mehrere Knochenbrüche erlitten – Eltern: "Wussten davon nichts"
Der rechte Oberschenkel, beide Oberarme, ein Unterarm, mehrere Rippen und sogar der Schädelknochen: gebrochen. Laut Anklage hat das Martyrium eines im März 2020 geborenen Buben – die Mutter ist Österreicherin, der Vater ist aus Bangladesch – nur rund drei Wochen nach der Geburt begonnen.
Eine Ärztin in einem Linzer Krankenhaus hatte die Verletzungen festgestellt und Anzeige erstattet, nachdem der Vater das Baby mit gebrochenem Oberschenkel in die Ambulanz gebracht hatte. Gestern mussten sich die Eltern vor Gericht in Linz wegen Quälens des Säuglings, der sich mittlerweile bei einer Pflegefamilie befindet, verantworten. Die 26-Jährige und der 24-Jährige stritten allerdings ab, ihrem Kind Gewalt angetan zu haben.
"Wir haben uns immer gut um das Kind gekümmert", beteuerte die Mutter. Stets habe sie das Baby so gehalten, "wie es mir im Krankenhaus gezeigt worden ist". Auch der angeklagte Vater schloss aus, je gewalttätig geworden zu sein: "Da müsste man schon verrückt sein im Kopf, ein Baby fest zu drücken oder zu schütteln", behauptete er. Eine schlüssige Erklärung für die Frakturen lieferten beide nicht.
"Ich habe Experten angerufen"
"Wie war es denn, wenn das Baby nicht so reagiert hat, wie Sie es geplant haben?", fragte die Staatsanwältin nach. "Dann habe ich Experten, also Kollegen, die schon Kinder haben, angerufen", so der Vater. Einmal habe er sogar die blauen Flecken auf dem Rücken des Babys fotografiert, seine Frau habe dann erwähnt, dass sie mit dem Sohn Verwandte besucht habe. Die Mutter wiederum schloss aus, dass ihrem Kind dort Gewalt angetan worden sei.
Eine als Zeugin geladene Kinderkrankenschwester, die die Familie als mobile Pflegerin betreut hatte, entlastete die Mutter: "Sie hat mich immer angerufen, wenn ihr etwas aufgefallen ist." Bei jedem Hausbesuch habe sie das Baby "genau angeschaut", die Knochenbrüche aber nicht bemerkt. Die Kinder- und Jugendhilfe hatte die Eltern als "Hochrisikofamilie" eingestuft. Der Umgang der Eltern mit dem Kind sei "sehr steif und nicht intuitiv" gewesen, sagte eine Sozialarbeiterin aus. Doch Hinweise auf Misshandlungen habe auch sie nicht feststellen können, so die Zeugin.
Die Gerichtspsychiaterin stellte fest, dass die Eltern zurechnungsfähig seien. Doch beide besäßen nicht die Fähigkeit, ihr Tun selbstkritisch zu hinterfragen und ihnen mangle es an Empathie. Bei einem weiteren Kind wären weitere mutmaßliche Misshandlungen nicht ausgeschlossen, befürchtete die Expertin.
Der Prozess wurde schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt: Die Staatsanwaltschaft will ein medizinisches Gutachten zu den Verletzungen einholen lassen, die Verteidigung beantragte als Entlastungszeugin die Großmutter des Kindes.
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