Linz: 5°C Ort wählen »
 
  °C ·  mehr Wetter »

Die richtige Taktik: Wie hoch darf ich beim Gehaltsverhandeln pokern?

Sie kommen Ihrem Traumjob näher: Sie haben eine erfolgreiche Bewerbung formuliert, Ihr Lebenslauf hat überzeugt, Sie haben sich im Bewerbungsgespräch gut präsentiert. Nun geht es ans Eingemachte: ums Gehalt.

Klären Sie Erwartungshaltungen Bild: Volker Weihbold

Gehaltsverhandeln ist eine tückische Sache. Einerseits gibt der künftige Arbeitgeber ein Richtmaß meist bereits im Inserat vor, andererseits hat auch der Bewerber seine Vorstellungen. „Das Gehalt ist ein K.-o.-Kriterium, wenn hier die Vorstellungen so gar nicht zueinanderpassen“, sagt Sam Zibuschka von epunkt.

Beim Gehaltsverhandeln müssen einem zwei Dinge klar sein: Was ist meine absolute Schmerzgrenze? Und: Wo liegt mein Marktwert? „Man sollte eine Zahl parat haben, wenn man danach gefragt wird. Recherchieren Sie in Ihrem Umfeld, was in Ihrer Branche oder in Ihrer Position übliche Gehälter sind“, rät Zibuschka. Auch einen Berater zu fragen, sei ein gangbarer Weg. Je höher die Position ist, desto größer sei auch der Spielraum.

„Ich will die Gehaltsvorstellungen von Bewerbern immer wissen. Da lass ich mir den Ball auch nicht zurückspielen“, sagt auch Michael Hintenaus, Personalchef der Hypo Oberösterreich. Bei Berufseinsteigern würde sich das Gehalt ohnehin am Kollektivvertrag (sofern es einen gibt) orientieren. „Hier gibt es dann auch wenig Verhandlungsspielraum“, sagt er. Zudem hätten vor allem größere Firmen meist vorgegebene Gehaltsstrukturen.

„Ihre Gehaltswünsche sollten realistisch sein. Zu hoch zu pokern bringt nichts“, sagt Hintenaus. Verlangt man mehr, sollte man das auch argumentieren können. Etwa, weil man Zusatzqualifikationen, Fremdsprachenkenntnisse oder Ähnliches hat.

Wichtig sei es zudem, nicht nur das Gehalt, sondern auch alle Nebenleistungen anzusprechen. „Bei manchen Firmen ist ein Diensthandy üblich, bei anderen nicht“, sagt der Personalchef.

Oft stehen auch sogenannte „All-in-Verträge“ zur Diskussion. Bei All-in-Arbeitsverträgen deckt ein Gesamtgehalt pauschal alle Arbeitszeiten (Mehrstunden, Überstunden) ab. „Man sollte die Erwartungshaltung von beiden Seiten klären. Welche Arbeitszeiten und Überstunden erwartet der Arbeitgeber von mir als Bewerber und wie viel bin ich bereit zu machen“, sagt Hintenaus.

Vereinbarungen zu Mehrarbeit und Überstunden, leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen, Zulagen, Aufwandsentschädigungen sowie Gleitzeit und Teilzeit müssen besonders sorgfältig überprüft werden, rät dabei auch die Gewerkschaft DPA-djp. Aufwandsentschädigungen (Kilometergeld) können ebenfalls enthalten sein. Taggelder, Kilometergeld usw. sollte allerdings extra bezahlt werden. All-in-Verträge sind vor allem für Führungskräfte und für hochqualifizierte Arbeitnehmer sinnvoll, die ihre Arbeit und Arbeitszeiten weitgehend selbstständig gestalten können. Aber auch bei Berufseinsteigern könnte das Angebot eines All-in-Vertrags kommen.

Rechnen Sie genau nach

Um zu sehen, ob sich ein solcher Vertrag auszahlt, rechnen Sie nach: (All-in-Gehalt minus Mindestgehalt) mal 167 dividiert durch das (Mindestgehalt mal 1,5 bzw. 2,0 bei 100-Prozent-Überstunden). Das ergibt die Anzahl von Überstunden, die mit Ihrem All-in-Gehalt abgegolten ist. Die Gewerkschaft rät, diese Rechnung auch im Nachhinein jedes Jahr zu machen, denn nicht alle All-in-Verträge würden eine faire Valorisierung haben.

„Im Grunde sind 200 Euro auf oder ab beim Gehalt nicht entscheidend“, sagt Hintenaus. Wichtiger sei, dass die Aufgabe und das Arbeitsumfeld stimmt und der Job Spaß macht. „Wenn Sie in Ihrem Job erfolgreich sind, dann wird auch die Gehaltsentwicklung gut sein.“

Gehaltsverhandlung

Recherchieren Sie Ihren Marktwert: Welche Gehälter sind in Ihrer Branche üblich? Was verdienen Personen mit ähnlicher Qualifikation und Berufserfahrung? Erkunden kann man sich im Bekanntenkreis, im Internet oder auch bei Personalberatern.

Haben Sie eine Zahl im Kopf. Der Personalchef oder Personalberater wird Sie nach der Zahl fragen und sich eine Antwort erwarten. Definieren Sie Ihre Schmerzgrenze.

Sprechen Sie nicht nur das Gehalt, sondern auch alle Nebenleistungen wie Diensthandy, Überstundenabgeltung, etc. an.

Beim All-in-Vertrag gilt das Günstigkeitsprinzip: Nachteile gegenüber einem klassischen Arbeitsvertrag sollen nicht entstehen, kollektivvertragliche und gesetzliche Ansprüche müssen erfüllt sein.

Was im All-in-Vertrag nicht fehlen darf: Angabe des Mindestgehalts ohne Überstunden laut Kollektivvertrag; Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeiten; Aufzählung, was im All-in-Vertrag abgegolten ist und was extra bezahlt wird; Vereinbarung, wie das All-in-Gehalt jährlich zu erhöhen ist.

Lesen Sie zum Thema auch den Kommentar von Sigrid Brandstätter.

Kommentare anzeigen »
Artikel Elisabeth Eidenberger 02. Juni 2012 - 00:04 Uhr
Mehr Campus

"Gemeinsam könnten wir Ideen breiter denken"

LINZ. JKU-Forscher Richard Küng wurde in die Junge Akademie der Wissenschaften aufgenommen

"QuanTour" an der JKU: Was Photonen alles können

LINZ. Bei Publikums-Experiment zeigen Wissenschafter, wie Quantenpunkte erzeugt werden können

JKU Astros zeigten beim Heimauftakt im Football vollen Einsatz

LINZ. Bei regnerischem Wetter mussten sich die Linzer geschlagen geben

Soja: Wie eine kleine Bohne auf der ganzen Welt bekannt wurde

LINZ. JKU-Forschungsprojekt ergründet die Geschichte des Sojaanbaus in Österreich

"Tanz den Kepler" – ein Sommerball auf dem Campus der JKU

LINZ. Neues Ballformat mit zahlreichen Ehrengästen am 14. Juni 2024
Meistgelesen   mehr »
Services