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Internet ohne Hürden

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Maßnahmen zur Barrierefreiheit erhöhen die Zugänglichkeit zum Internetauftritt. Bild: colourbox.de

Barrierefreiheit im Web betrifft eine große Gruppe von Menschen.

Beim Wort „Barrierefreiheit“ denkt man meist sofort an behindertengerechten Wohnraum. Doch auch Webseiten können Barrieren beinhalten:

  • Menschen mit Sehbehinderung können Texte schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben.
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos nicht nutzen, wenn sie keine Untertitel enthalten.
  • Blinde Menschen können Webseiten (z.B. mit Screenreader-Programmen) nicht richtig nutzen, wenn Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben sind. 

In Österreich gibt es 1,7 Millionen Menschen mit temporärer oder dauerhafter Beeinträchtigung, zwei Millionen Menschen können nicht sinnerfassend lesen, 320.000 Personen sind stark seheingeschränkt (Quelle:  WACA, Web Accessibility Certificate Austria). Barrierefreiheit im Web ist also alles anderes als ein Randthema.

Gesetzlich geregelt

Im European Accessibility Act hat die EU 2019 verbindliche Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit formuliert. Diese müssen – abgesehen von Ausnahmen – ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden. Sie verpflichten die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, den gesamten Online-Handel barrierefrei zu gestalten.