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Wenn die Stempelgebühr das Hilfsgeld fast auffrisst

Von Edmund Brandner und Roland Vielhaber   24.August 2019

Der Amtsschimmel ließ grüßen, als die OÖN am 6. August unter dem Titel "Bürokratie ist, wenn die Stempelgebühr das Hilfsgeld zur Hälfte wieder auffrisst" von korrekter, aber kleinlich wirkender Verwaltungspraxis berichteten. Landeshauptmann Thomas Stelzer versteht den Unmut eines verärgerten Hallstätters und regt nun beim Finanzminister eine Änderung an.

Aufgezeigt wurde der Fall vom Hallstätter Hotelbetreiber Peter Scheutz. Als im Vorjahr ein Waldbrand in der Hallstätter Echernwand wütete, war eine seiner Mitarbeiterinnen als Mitglied der Feuerwehr vier Tage lang im Einsatz. Ihr Dienstgeber stellte sie frei und zahlte wie üblich das Gehalt für diese Zeit weiter.

Laut oberösterreichischem Katastrophenschutzgesetz erhalten Betriebe ab dem vierten Tag 50 Prozent des Bruttogehalts freigestellter Einsatzhelfer von der Landesregierung ersetzt. "Das ist nicht viel, aber fair", sagte Peter Scheutz (früherer SP-Bürgermeister) im OÖN-Gespräch. Tatsächlich wurden seinem Unternehmen nach einem positiven Bescheid 27,91 Euro überwiesen. "Wenn man die umständliche und zeitraubende Antragstellung nicht berücksichtigt, ist das zu akzeptieren", sagte Scheutz. Doch danach kam noch einmal Post aus Linz. Darin forderte die Landesbehörde vom Unternehmen 14,30 Euro Stempelgebühr für den behandelten Antrag auf Entgeltfortzahlung. Von der Landesunterstützung blieben netto also 13,61 Euro übrig. "Das ist gelebte Bürokratie, ein echtes Schmankerl", schimpfte Scheutz.

Stelzer nahm den Ball auf – und reagierte jetzt mit einem Schreiben an den zuständigen Finanzminister Eduard Müller. Der Inhalt: "Ich rege eine Änderung des Gebührengesetzes an." Sprich: Die Behörde sollte in solchen Fällen keine Stempelgebühren einfordern, weil es darum geht, freiwillige Hilfe in Katastrophenfällen zu unterstützen. Der Amtsschimmel würde dies wohl begrüßen.

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