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36-Jähriger ging zur Polizei: "Habe meinem Freund beim Sterben geholfen"

Von Dieter Seitl   28.September 2020

Ein tragischer Fall aus Linz verleiht der bundesweiten Debatte um Sterbehilfe zusätzliche Brisanz. Am Samstagnachmittag kam ein 36-jähriger Linzer auf die Polizeiinspektion Lenaupark und gab dort folgendes "Geständnis" zu Protokoll: Er habe seinem 29-jährigen Freund auf dessen eindringlichen Wunsch hin vor wenigen Stunden aktive Sterbehilfe geleistet und sei jetzt hier, um dies zu melden, gab der Frühpensionist an. Sofort machten sich Beamte auf den Weg zu der angegebenen Wohnung des 36-Jährigen in der Ing.-Stern-Straße im Linzer Franckviertel und fanden dort den Leichnam des 29-jährigen Linzers, sagte Polizeisprecherin Barbara Riedl gestern.

War Opfer unheilbar krank?

Der Verstorbene, der zuletzt beschäftigungslos war, habe jahrelang an großen Schmerzen im Bewegungsapparat gelitten, die nicht heilbar gewesen seien, sagte der 36-Jährige. Hinzu seien auch psychische Probleme und mehrere Selbstmordversuche in der Vergangenheit gekommen.

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Aus diesem Grund soll ihn der Schwerkranke eindringlich gebeten haben, entsprechende Tabletten, sogenannte Neuroleptika, zu besorgen. Diesen Wunsch will der Beschuldigte schließlich erfüllt haben, woraufhin sein schwerkranker Freund am Freitag Spätabends davon eine Überdosis eingenommen habe. Daraufhin sei der 29-Jährige in Lethargie verfallen, habe am Samstag zur Mittagszeit aber noch Lebenszeichen gezeigt, gab der Linzer an. Um das geleistete Versprechen einzuhalten, ihn beim Selbstmord zu unterstützen, habe der 36-Jährige eine Decke und einen Kopfpolster genommen, damit gegen das Gesicht gedrückt und den 29-jährigen Linzer erstickt.

Der 36-Jährige wurde nach seinem Geständnis bei der Polizei in die Justizanstalt Linz eingeliefert.

Eine Obduktion zur genauen Todesursache wurde laut Polizeisprecherin Riedl angeordnet, zudem sollen chemische Untersuchungen Aufschluss über die Tabletten geben sowie Personen aus dem Umkreis der Betroffenen befragt werden. "Auch die Angabe, wonach das Opfer unter langanhaltenden Schmerzen gelitten habe, ist Gegenstand der Ermittlungen", sagte Riedl. "Es wird in alle Richtungen ermittelt".

Das Ergebnis soll in den nächsten Tagen vorliegen. Auch Untersuchungshaft wird beantragt. "Im Raum steht der Verdacht der Tötung auf Verlangen. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft", sagt Staatsanwältin Ulrike Breiteneder den OÖN.

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