Verfassungsgericht beschäftigt sich mit Thema Sterbehilfe
Mit dem Verbot der Sterbehilfe befasst sich aktuell auch der Verfassungsgerichtshof in Wien. Bei der Sterbehilfe unterscheidet der Gesetzgeber zwei Arten: Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Selbstmord.
Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Bei der Tötung auf Verlangen geht es um die sogenannte "täterschaftliche Tötung". Das heißt: Ein "Täter" leistet einem anderen Menschen aufgrund dessen eindringlichen Wunsches aktive Sterbehilfe. Als Beispiel gilt etwa eine tödliche Injektion.
Video: Wolfram Proksch (Anwalt der Antragsteller), Herbert Watzke (Leiter Palliativmedizin AKH), Stephanie Merckens, (Juristin und Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzleramts), Erika Preisig (Ärztin, Verein lifecircle in der Schweiz) Herbert Pichler (Präsident des Österr. Behindertenrates) und Marcela Selinger, (Tochter einer Sterbehilfepatientin) diskutieren "Im Zentrum" über das Thema "Sterbehilfe".
Mitwirkung am Selbstmord ist in Österreich ebenfalls verboten, in Deutschland straffrei. Auch hier ist die ausdrückliche Äußerung des Wunsches, zu sterben, Voraussetzung. Der Tatbestand ist etwa erfüllt, wenn man der betreffenden Person eine Schusswaffe überlässt. Vier Antragsteller wollen aktuell die Strafbarkeit kippen. In einer öffentlichen Verhandlung wurden durch den Verfassungsgerichtshof zuletzt Befürworter und Gegner einer Liberalisierung befragt.
Ich kann es mir denken dass es gerade jetzt in diesen schweren Zeiten, viele Menschen gibt, die über Selbstmord nachdenken, einfach nur um covid 19 zu entgehen, aus Angst davor, und Angst von dem was kommt.
Aber sein Leben kann man nicht einfach so wegwerfen und vorzeitig beenden, um Schwierigkeiten oder Krankheiten zu umgehen. Das Leben ist das wertvollste was wir haben, auch wenn’s nicht immer so gut läuft, wie man es sich wünschen würde.
Sollte man sich seines Lebens freuen, und dankbar sein für dieses Wunderbare Geschenk das man nur einmal bekommt.
Es geht aber auch immer irgendwie weiter, und es finden sich immer Menschen die einen zuhören, und einen helfen können, man muss die Hilfe nur annehmen. Dann wird alles wieder gut.
So ein geistloses bla bla bla!
Für Sie ist es also geistlos, wenn jemand gegen das töten von, Menschen ist, egal ob auf verlangen oder nicht.
Alles klar!
Für Sie ist es also geistlos, wenn jemand gegen das töten von, Menschen ist, egal ob auf verlangen oder nicht.
Alles klar!
Für Sie ist es also geistlos, wenn jemand gegen das töten von, Menschen ist, egal ob auf verlangen oder nicht.
Alles klar!
Für Sie ist es also geistlos, wenn jemand gegen das töten von, Menschen ist, egal ob auf verlangen oder nicht.
Alles klar!
Für Sie ist es also geistlos, wenn jemand gegen das töten von, Menschen ist, egal ob auf verlangen oder nicht.
Alles klar!
Für Sie ist es also geistlos, wenn jemand gegen das töten von, Menschen ist, egal ob auf verlangen oder nicht.
Alles klar!
Es ist nur eine Frage der Zeit, dann stirbt jeder mal von selbst. Man muss niemanden dazu verhelfen. Außerdem müsste man schon irgendwie, mörder-Instinkte haben um überhaupt jemanden, der Selbstmord begehen will, dabei zu unterstützen.
Das ist dann auch Mord!
Und zeugt von mangelnden Mitleids Gefühl, obwohl dann behauptet wird, man hatte Mitleid mit dem getöteten. Weil er wollte ja sterben. Aber man/ in so einen Fall, der Suizid- mithelfende, hat bestimmt Lust am töten gehabt, und kein Respekt von dem Leben des Betroffenen, und auch kein Mitleid oder ein Gefühl der Verbundenheit mit seinen Opfer. Als Ausrede vorm Gericht, wird dann behauptet, es war Tötung auf verlangen. Nur dass Opfer ist da, schon tot, wie soll es dass abstreiten können.
Der Begriff Selbstmord ist irreführend es sollte und so heisst es acuh in der offiziellen Sprache Selbsttötung. Ermorden kann ich eine andere Person das solte auch der Redaktion bekannt sein.