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Damit die Fußball-EM kein Karriere-Eigentor wird

LINZ. Fußballschauen in der Arbeitszeit kann den Job kosten – Immer Einvernehmen mit Arbeitgeber suchen.

Wer so in der Arbeit erscheint, könnte in bestimmten Branchen vom Dienstgeber die Rote Karte bekommen. Bild: colourbox

Wenn heute Abend die Österreicher zum zweiten Mal in Frankreich einem EM-Gegner gegenüberstehen, werden viele im Gesundheitswesen, Schichtdienst oder im öffentlichen Verkehr arbeitende Österreicher das Spiel trotzdem sehen wollen. Für sie und in der Folge für alle weiteren Spiele bis 10. Juli geben wir Tipps, wie das ohne gröbere Arbeitsrechts-Fouls über die Bühne gehen kann.

Grundsätzlich ist Fernsehen während der Arbeitszeit unzulässig, weil es die Arbeitsleistung beeinträchtigt. "Wer das Spiel live sehen möchte, sollte zuvor unbedingt die Erlaubnis des Vorgesetzen einholen", rät die Juristin Bettina Sabara von LexisNexis Österreich. Ausnahmen gibt es für Bereitschaftsdienste und Berufsgruppen wie Portiere, Wettbüros, Gastronomie, sofern der TV-Konsum während der Arbeitszeit grundsätzlich erlaubt ist.

Job ist Job, Schnaps ist Schnaps

Wird trotz Verbots ein Arbeitnehmer beim Fußballschauen erwischt oder überschreitet er bei fehlender Regelung das "zumutbare Ausmaß der privaten Internet-Nutzung" (am Smartphone), könnte sogar eine Entlassung gerechtfertigt sein. Üblich ist, zuerst eine Verwarnung auszusprechen. Eine schwerwiegende "Pflichtenvernachlässigung" ist, wenn er dennoch das Match weiterverfolgt oder eine Tätigkeit ausübt, die eine ganz besondere Konzentration (Fluglotse) erfordert.

Bei aller Euphorie um das österreichische Team sollten Arbeitnehmer beachten, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie in der Arbeitszeit fernsehen, egal ob via TV oder Internet, oder Alkohol konsumieren. "Am besten ist es, das mit dem Arbeitgeber abzustimmen und das Ausmaß zu klären", sagt die Leiterin des AK-Rechtsschutzes in Linz, Helga Kempinger. Dasselbe empfiehlt Leonhard Zauner von der WK OÖ. In der Praxis dürfte das funktionieren. "Uns wurde seit Beginn der EM kein einziges Problem bekannt." Im Gegenteil: In vielen Betrieben würde gemeinsam geschaut und gefeiert. Oder geweint.

 

Tipps für die EURO 2016:

  • Radio: Ist das Radiohören auf dem Arbeitsplatz erlaubt, dann darf ein Fußballmatch im Hintergrund laufen. Die Arbeit darf nicht vernachlässigt und Kunden oder Kollegen nicht gestört werden.
  • Fan-Artikel: Nationalflagge & Co dürfen ohne Zustimmung des Arbeitgebers dekoriert werden, sofern Zimmerkollegen keine Einwände und Kunden keinen Zutritt haben, so LexisNexis. Die GPA-djp weist darauf hin, dass Beschäftigte kein Recht auf Arbeitsplatzgestaltung haben. Tröten und Vuvuzelas sind tabu.
  • Dresscode: Wo es eine verbindliche Kleiderordnung im Unternehmen gibt (Banken, Steuerberatung, Hygienevorschriften, etc.), wird es Probleme geben, wenn Mitarbeiter im Fußball-Trikot mit Schminke im Gesicht erscheinen.
  • Internet-Recherche: Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen.
  • Rest-Alkohol: Alkoholkonsum vor Arbeitsantritt, der eine Alkoholisierung während der Arbeitszeit wahrscheinlich macht, ist pflichtwidrig. Eine Entlassung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein.
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Artikel Ulrike Rubasch 18. Juni 2016 - 00:04 Uhr
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