Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

voestalpine: „Kein Zusammenhang von Schienenkartell und Bordellbesuchen“

Von Dietmar Mascher   12.September 2012

Die voestalpine AG muss sich weiterhin mit Problemen in Deutschland herumschlagen. Nachdem ein Kartellverfahren rund um den Verkauf von Schienen an die Deutsche Bahn abgeschlossen ist und eines im Zusammenhang mit Privatbahnen noch läuft, werden nun in Deutschland die regelmäßigen Bordellbesuche des früheren Geschäftsführers einer voestalpine-Schienentochter diskutiert.

Dieser Geschäftsführer hat in den Jahren 2005 bis 2009 35 Rechnungen über eine Gesamtsumme von 71.276,24 Euro abgerechnet. Dafür wurde er von seinem Dienstgeber fristlos entlassen. Als er dagegen beim Landgericht Duisburg klagte, verlor er. Die Rechnungen wurden publik.

Gestritten wurde auch darüber, mit wem der Geschäftsführer im Berliner Nobelbordell „Bel Ami“ verkehrte. Ergänzende Notizen und angeführte Namen legten den Schluss nahe, dass zwischen dem Schienenkartell und den Bordellbesuchen ein Zusammenhang besteht.

„Betrag zurückgezahlt“

Dies weist die voestalpine allerdings zurück. „Zwischen dem Kartell und den Bordellbesuchen des Geschäftsführers besteht nach unserem derzeitigen Wissensstand kein Zusammenhang“, sagt voestalpine-Sprecher Peter Felsbach den OÖNachrichten. Die Existenz der Rechnungen wird bestätigt. Dabei handle es sich aber um Verfehlungen eines einzelnen Mitarbeiters. Dieser habe die mehr als 70.000 Euro in der Zwischenzeit wieder zurückgezahlt. „Soweit wir informiert sind, haben die auf den Belegen angeführten Personen das Bordell zu diesen Zeitpunkten nicht besucht“, sagt Felsbach.

Weitere Verhandlungen

Die 70.000 Euro sind derzeit ohnehin nicht die größte Sorge der voestalpine in Deutschland. Mit der Deutschen Bahn laufen derzeit Vergleichsgespräche über den Schadenersatz nach dem Kartellverfahren. Wie berichtet, wurden in Deutschland die Lieferanten der Deutschen Bahn kartellrechtlich verurteilt, weil sie die Lieferbedingungen abgesprochen hatten.

Vor allem der deutsche Konzern Thyssen-Krupp wurde zur Kasse gebeten und vom deutschen Kartellamt zu einer Strafe von 103 Millionen Euro verurteilt. Die Konkurrenten Vossloh und voestalpine kamen mit Strafen von 13 bzw. 8,5 Millionen Euro Strafe noch relativ glimpflich davon. Die voest- alpine hatte die Absprachen bei der Behörde selbst angezeigt und damit Kronzeugenstatus erlangt. Das reduziert die Strafe, hat aber auf die Schadenersatzzahlungen nur bedingt Auswirkung.

Kronzeugenstatus versucht die voestalpine auch im zweiten Verfahren, wegen Geschäften mit Privatbahnen, zu erhalten.

copyright  2024
08. Mai 2024