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Wenn das Laub des Nachbarn in den fremden Garten fällt

Von Doris Prossliner   06.Dezember 2019

"Mein Nachbar hat in seinem Garten eine ca. 15 Meter hohe Birke, deren Äste zu einem großen Teil in meinen Garten hereinragen, und deshalb landet auch viel Laub in meinem Garten. Eine Reinigung des Gartens bedeutet daher auch viel Arbeit."

Doch trotz Aufforderung an den Nachbarn, diese Äste zu entfernen, unternehme dieser keinerlei Aktivitäten, schreibt Herr P. "Auch fehlt seinerseits jegliche Bereitschaft, das Laub, das in meinem Garten landet, zu entfernen." Was tun?

"Jedem Grundeigentümer ist es erlaubt, die Äste, die vom Baum des Nachbarn auf den eigenen Grund hineinragen, abzuschneiden", antwortet die Linzer Rechtsanwältin Doris Prossliner. Doch sei dabei "fachgerecht" vorzugehen und der "Baum möglichst zu schonen", andernfalls können dem Nachbarn Schadenersatzansprüche zukommen: zum Beispiel, wenn der Baum in Folge unsachgemäßer Beschneidung absterben würde. Es handelt sich dabei um ein "Selbsthilferecht", ein Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung wird dadurch hingegen nicht eingeräumt.

"Die für das Abschneiden und die Entsorgung der Äste notwendigen Kosten haben Sie selbst zu tragen. Sofern Ihnen durch die Äste und das herabfallende Laub nachweislich ein Schaden entstanden ist oder ein solcher droht, hat Ihnen Ihr Nachbar allerdings die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen", sagt die Expertin.

Doris Prossliner arbeitet als Rechtsanwältin in der Kanzlei Sparlinek Piermayr Prossliner in Linz.

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26. April 2024