Was tun arbeitende Eltern bei Covid-Verdacht ihrer Kinder?
LINZ. Rechtsschutzexperte: Wenn eine Kinderbetreuung zu Hause notwendig ist, haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Einige Dutzend bestätigte Corona-Fälle an Schulen sind bereits bekannt. Dass es zu weiteren kommen wird, ist absehbar. Doch was tun berufstätige Eltern, wenn ihr Kind wegen eines Corona-Verdachts oder Kontakts mit einem infizierten Mitschüler oder Lehrer daheim bleiben muss?