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VW-Affäre: Hoffnung für Betroffene durch OGH-Beschluss

Von nachrichten.at/apa   25.März 2020

Das Thermofenster schränkt die Abgasreinigung auf einen Temperaturbereich zwischen 15 und 33 Grad ein. Ist es kühler oder wärmer, wird die Rückführung der Abgase zurückgefahren oder ganz deaktiviert. Für Länder wie Österreich bedeutet das, dass die entsprechenden Fahrzeuge mehr als ein halbes Jahr schädliche Emissionen ausstoßen.

„Der OGH hat nun beschlossen, dass das so nicht geht“, sagt der Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka, der zahlreiche VW-Kläger in Österreich vertritt. Die Ausnahmeregel sollten eigentlich nur „in Extremfällen gelten, etwa bei Fahrten in der Wüste oder auf den Großglockner“, so Poduschka. Schaltet sich die Abgasreinigung aus, schont das den Motor des Fahrzeugs. Der Anwalt geht davon aus, dass fast alle europäischen Autohersteller von der Regel des Thermofensters Gebrauch machen.

Auslöser für die Klage war ein VW-Fahrer aus Salzburg, der die Software seines 2013 gekauften VW Sharan nach Bekanntwerden der Dieselaffäre updaten ließ. Die temperaturabhängige Abschaltvorrichtung wurde bei diesem Update aber nicht beseitigt. Das Landesgericht Linz und das Oberlandesgericht Linz wiesen die Klage zurück, der OGH fasste nun einen Beschluss, der dem Fahrzeughalter Hoffnung gibt. Nun liegt der Ball beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser soll den Sachverhalt klären. Bis dahin ruht das Verfahren in Österreich. Poduschka rechnet damit, dass der EuGH frühestens „in eineinhalb Jahren“ einen Beschluss fällt. 

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26. April 2024