Streiks: Gibt es ein Recht zur kollektiven Arbeitsniederlegung?
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LINZ. „Sind Streiks überhaupt legitim und müssen Streikteilnehmer nicht damit rechnen, dass sie mit Schadenersatzklagen zur Rechenschaft gezogen werden?“, fragt Maria T. aus Linz.
Unter einem Streik sei eine planmäßige, gemeinsame Arbeitsniederlegung mehrerer Arbeitnehmer zu verstehen, erörtert Maximilian Burkowski, Rechtsanwalt bei Burkowski Rechtsanwälte in Linz. Streik sei daher eine Maßnahme des Kollektivs, nicht des Einzelnen.