Musterformular beim Onlinekauf fehlt: Längere Rücktrittsfrist
Im konkreten Fall reichte eine Konsumentin zwei Monate nach ihrer Anmeldung für ein Fernstudium ihren Rücktritt ein. Sie hatte kein Rücktrittsformular erhalten und bekam am Landesgericht Linz (LG) recht: Sie erhält den Kaufpreis zurück. Das Urteil ist rechtskräftig. Das LG hielt auch fest, dass eine bloße Download-Möglichkeit des Formulars auf der Website nicht ausreicht. Hier kommt es ebenfalls zur Fristverlängerung.