Lebensgemeinschaft: Was bei Trennungen gilt
WELS. Wer in "wilder Ehe" lebt, muss bei Trennung bzw. Tod mit rechtlichen Auswirkungen rechnen – Vertrag und Testament sind mögliche Lösungen
Ob Paare heiraten, eine eingetragene Partnerschaft eingehen oder in Lebensgemeinschaft leben, bleibt jedem überlassen. Aber nicht jedem Paar ist bewusst, dass der Verzicht auf den Gang zum Standesamt mit rechtlichen Auswirkungen verbunden sein kann, vor allem im Fall von Trennungen. Im Folgenden gibt Rechtsanwalt Philipp Oberndorfer, Partner in der Welser Kanzlei Stossier Oberndorfer & Partner, einen Überblick über mögliche Folgen.