Wenn der Algorithmus Mitarbeiter sucht: Worauf Personaler achten sollen
Betriebe dürfen künstliche Intelligenz nutzen, ein Mensch muss aber Letztentscheider sein.
Die rasante Entwicklung im Bereich künstliche Intelligenz (KI) hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Branchen und Anwendungsbereiche verändert und macht auch vor dem Personalmanagement (HR) nicht halt. Algorithmen kommen etwa bei der Erstellung von Texten, z. B. für Ausschreibungen, zum Einsatz. Ein weiteres Beispiel sind Chatbots für Erstgespräche.