Hochamt oder Übertragung: Streit um die Zukunft der Hauptversammlungen
LINZ/WIEN. Erste Gesellschaften bringen Satzungsänderungen zur Abstimmung.
Reformieren wollen die Hauptversammlungen (HV) alle Beteiligten – wie, darüber sind sich börsenotierte Gesellschaften und Aktionärsvertreter uneins. Anfang Dezember hat die Bundesregierung das gesellschaftsrechtliche Covid-19-Gesetz erneut verlängert. Bis 30. Juni dürfen HV von Publikumsgesellschaften virtuell stattfinden. Für den Interessensverband der Anleger (IVA) und dessen Vorsitzenden Florian Beckermann "ein Ärgernis".