Der Urlaubsanspruch verjährt nicht mehr automatisch nach drei Jahren
LINZ. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter auffordern, Urlaub zu nehmen, und ihn auf die gesetzliche Verjährungsfrist hinweisen. Tut er dies nicht, kann es für ihn teuer werden.
„Was passiert eigentlich mit meinem Urlaub, wenn ich ihn nicht nehme? Verjährt dieser automatisch? Ich hab da kürzlich etwas in diese Richtung gelesen“, fragt Leser Johann St. in der Rechtsfrage des Monats
Zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt es bei Beendigung des Dienstverhältnisses immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Abgeltung der offenen Urlaubsansprüche, die Urlaubsersatzleistung. Der Urlaubsanspruch verjährt grundsätzlich nach zwei Jahren ab Ende des