Das Recht, die freie Meinung auf der Straße zu äußern
LINZ. Demonstrationen sind verfassungsrechtlich streng geschützt, der VfGH lässt sehr viel zu
Dürfen Klimaschützer Straßen blockieren und schwere Verkehrsprobleme auslösen? Innerhalb bestimmter Grenzen ja. Denn die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut.
Von 9 bis 19 Uhr wollte "Fridays for Future" in Innsbruck heuer an einem Freitag im Juni eine Fahrraddemo durchführen, die auch ein Stück über die Inntalautobahn (A12) führen sollte. Die Anmeldung erfolgte rechtzeitig. Das Versammlungsgesetz verlangt, dass Demos mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet