Dachlawine: Nur Warnstangen aufzustellen, reicht nicht aus, um der Haftung zu entgehen
Rechtsfrage des Monats: Auch wenn es nun wärmer wird - Liegenschaftseigentümer haben im Winter einiges zu beachten. Wer der Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann schadenersatzpflichtig werden.
Zwischen "Winterwunderland" und jeder Menge Stress liegt nur ein schmaler Streifen Schnee. Und genau um diesen schmalen Streifen geht es, wenn Juristen sich mit diesem Thema befassen. Hier ist nämlich bei Schnee und Eis Schluss mit lustig.
In Ortsgebieten haben Liegenschaftseigentümer eine gesetzlich vorgesehene Räum- und Streupflicht zu beachten. Diese gilt auf dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteigen und Gehwegen, die nicht mehr als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen.