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Tätowierungen, Piercings, Fingernägel: Was Betriebe vorgeben dürfen

Von Elisabeth Prechtl,  05. April 2024 08:00 Uhr
Aussehen im Job: Was Betriebe vorgeben dürfen
Tätowierungen werden vom Arbeitgeber heute im Normalfall nicht mehr verboten werden können. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Der Arbeitgeber darf bezüglich des äußeren Erscheinungsbilds mitreden, es bedarf aber immer schwerwiegender und guter Gründe.

Tätowierungen, Kleidung, religiöse Symbole: Eingriffe in das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter durch Vorgaben oder Verbote des Arbeitgebers sind heikel. "Dadurch wird in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen, es bedarf immer besonders schwerwiegender und guter Gründe, um dies zu rechtfertigen", sagt Ernst Eypeltauer, auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in der Linzer Kanzlei HEGH.