AMS kann Impfverweigerern Arbeitslosengeld streichen
LINZ / WIEN. Corona-Impfung ist für bestimmte Arbeitsplätze zumutbar
Eine Regelung des Arbeitsmarktservice (AMS) zum Umgang mit ungeimpften Arbeitslosen hat gestern ordentlich Staub aufgewirbelt: So hat das Arbeitsministerium bereits im August gegenüber dem AMS klargestellt, dass eine vermittelte, zumutbare Stelle nicht abgelehnt werden kann, nur weil der Arbeitgeber eine Covid-Schutzimpfung verlangt. Zuerst hatte der "Standard" darüber berichtet.