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AMS kann Impfverweigerern Arbeitslosengeld streichen

Von Elisabeth Prechtl,  17. September 2021 00:05 Uhr
AMS kann Impfverweigerern Arbeitslosengeld streichen
Ein Arbeitgeber im Gesundheitsbereich kann die Impfung verlangen. Bild: APA/HERBERT NEUBAUER

LINZ / WIEN. Corona-Impfung ist für bestimmte Arbeitsplätze zumutbar

Eine Regelung des Arbeitsmarktservice (AMS) zum Umgang mit ungeimpften Arbeitslosen hat gestern ordentlich Staub aufgewirbelt: So hat das Arbeitsministerium bereits im August gegenüber dem AMS klargestellt, dass eine vermittelte, zumutbare Stelle nicht abgelehnt werden kann, nur weil der Arbeitgeber eine Covid-Schutzimpfung verlangt. Zuerst hatte der "Standard" darüber berichtet.