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Amazon muss Prime-Tariferhöhung zurückzahlen

Von nachrichten.at/uru   13.Juni 2019

Die Arbeiterkammer (AK) konnte nach einer Verbandsklage gegen Amazon wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken eine konsumentenfreundliche Lösung erzielen, teilte die Organisation in einer Aussendung mit. Die Urteile sind rechtskräftig. Demnach erhalten Amazon Prime Kunden  die Preiserhöhungen auf Verlangen zurück. Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind nunmehr zehn Jahre gültig. Die Rechnungsgebühr von 1,51 Euro wird ebenfalls rückerstattet.

Amazon hat den Preis für das Prime Angebot ab Februar 2017 von 49 auf 69 Euro (beim Studententarif von 24 auf 34 Euro) erhöht. Diese Preiserhöhungen erhalten Kunden jetzt von Amazon auf Verlangen bis 30.06.2019 zurück. Bei einer Mitgliedschaft für zwei Jahre beträgt die Rückerstattung in Summe 40 Euro (beim Studententarif 20 Euro).

 

Geschenkgutscheine und Geschenkkarten, die vor dem 01.07.2014 ausgestellt wurden, waren ursprünglich mit Ende des dritten Jahres nach Kauf befristet. Auch hier hat Amazon reagiert und die Verfallsfrist für diese Gutscheine und Geschenkkarten auf zehn Jahre verlängert.

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26. April 2024