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AK kritisiert das teure Geschäft mit der Liebe

Von Elisabeth Prechtl   13.August 2019

Alle elf Minuten verliebt sich ein Single. Eine Erfolgsquote von 38 Prozent. Und Singles mit Niveau – damit lockt die Online-Partnervermittlung "Parship" Kunden. Bei "Elitepartner" soll die Erfolgsquote bei 42 Prozent liegen.

Beim Geschäft mit den einsamen Herzen häuften sich in den vergangenen Jahren aber auch die Beschwerden: "Wir verzeichnen vor allem Anfragen zu zwei Themen. Einerseits einen überhöhten Wertersatz beim Rücktritt vom Vertrag", sagt Rainer Fasoli, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer (AK) Linz. Andererseits würden sich Konsumenten beschweren, dass ihr Vertrag sich automatisch und zu teuren Konditionen verlängere, wenn sie nicht binnen einer bestimmten Frist kündigen würden. Laut Gesetzgeber ist dies nur dann möglich, wenn Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Frist auf die automatische Verlängerung hingewiesen werden. Die Partnervermittlungen erledigen das per E-Mail.

Vertrag immer genau lesen

Die Art wird von der AK kritisiert: In die E-Mail werde ein Link eingefügt, die Information bekämen Kunden, wenn sie in ihr Profil einsteigen. "Die Infos sollten in der Mail zu finden sein", sagt Fasoli.

Übersehen Kunden die Kündigungsfrist, werde ein Vielfaches des ursprünglich vereinbarten Mitgliedsbeitrags verlangt: Eine Kundin schloss einen Vertrag über 134 Euro für sechs Monate und hätte nach automatischer Verlängerung um zwölf Monate 538 Euro zahlen müssen. Wer einen Vertrag abschließt, dem rät Fasoli, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau zu lesen. Kunden könnten den Vertrag auch gleich nach Abschluss kündigen. Bestehe Bedarf, könne ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Gute Chancen haben Konsumenten, falls ihnen infolge des Rücktritts vom Vertrag binnen 14 Tagen ein überhöhter Ersatz berechnet wurde: Parship verlangte, abhängig von der Anzahl der zustande gekommenen Kontakte, bis zu 75 Prozent des Jahresmitgliedsbeitrags zurück.

Nach einer Klage der AK entschied der Oberste Gerichtshof, dass Partnervermittlungen den Abgeltungsbetrag nur aliquot im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtlaufzeit berechnen dürfen: Tritt ein Kunde nach zehn Tagen zurück, muss er ein Drittel des Monatsbeitrags bezahlen. Wer zu viel gezahlt hat, kann das Geld 30 Jahre zurückfordern. Auf ooe.konsumentenschutz.at gibt es Musterbriefe, die an die Partnervermittler geschickt werden können.

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26. April 2024