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Urteil: Keine Negativzinsen für die Kreditnehmer

Von Alexander Zens   15.April 2017

Mit Spannung wurde es erwartet, jetzt ist es da: das erste richtungsweisende Urteil im Streit um Negativzinsen bei Krediten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Banken Recht gegeben.

Er erklärte im konkreten Fall die Vorgangsweise der Bank Austria für zulässig. Sie hatte ihren Fremdwährungskreditnehmern mitgeteilt, den Sollzinssatz bei null einzufrieren, sollte dieser aufgrund der Marktlage negativ werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte dagegen. Das OGH-Urteil hat Signalwirkung für Kreditgeschäfte.

Die Referenzzinssätze Euribor und Libor sind in den vergangenen Jahren wegen der ultralockeren Geldpolitik der Notenbanken in den negativen Bereich gerutscht. Das hatte es zuvor nicht gegeben. Der Sollzinssatz, den ein Kreditnehmer zahlt, ergibt sich bei variabler Verzinsung aus einem dieser Referenzsätze plus einem Aufschlag.

Wie berichtet, streiten Konsumentenschützer und Banken, ob Negativzinsen an Kunden weitergegeben werden müssen. Mehrere Musterverfahren laufen. Es handle sich um ein entgeltliches Geschäft, erklärt nun OGH-Sprecher Christoph Brenn: "Das ist das Wesen eines Kreditvertrages." Darum darf der Sollzinssatz nicht unter null sinken.

Es kann also nicht sein, dass eine Bank Zinsen an einen Kreditkunden zahlen muss. Außer der Kunde könnte beweisen, dass die Zinsgleitklausel bewusst in beide Richtungen vereinbart wurde. 2009 hatte der OGH entschieden, dass es auch bei Spareinlagen keine Negativzinsen gibt.

"Die juristische Vernunft hat gesiegt", sagt Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Banken-Sparte in der Wirtschaftskammer Österreich: "Es wurde genau geprüft anstatt populistischen Strömungen nachgegeben." Von einer "bedauerlichen" Entscheidung spricht Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung. Das Urteil betrifft vorerst wohl nur hypothetische Fälle, weil Euribor und Libor bisher nie so extrem weit ins Minus gerutscht sind bzw. die Aufschläge selten so niedrig sind, dass der Sollzinssatz wirklich unter null gelegen wäre.

Aufschlag: Urteil steht noch aus

In einem anderen brisanten Verfahren geht es um viele aktuell Betroffene. Denn die Banken wollen, dass das unterste Limit des Sollzinssatzes nicht bei null, sondern beim Aufschlag eingezogen wird. Ein Kredit verursache Kosten, und die Banken würden von den Aufsichtsbehörden laufend ermahnt, profitabler zu werden, argumentiert Rudorfer. Hirmke kontert, es könne nicht sein, dass der Aufschlag zu einem Mindestzinssatz umfunktioniert werde.

Ein OGH-Urteil stehe hier noch aus, sagt Brenn. Es gibt in dieser Frage drei mögliche Varianten: Dass die Banken tatsächlich mindestens den Aufschlag verlangen dürfen, dass sie zumindest die Kosten verrechnen können, oder dass sie sich sehr wohl mit null zufrieden geben müssen.

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