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Neues Gesetz beschränkt Live-Wetten

Von nachrichten.at/apa   24.April 2017

Diese ist etwa für einen Einsatz höher als 70 Euro zwingend vorgeschrieben. Die steirische KPÖ erkennt im vorliegenden Gesetzesentwurf "Licht und Schatten".

"Mit dem neuen Gesetz wollen wir in erster Linie den Schutz der Wettkunden verbessern. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Live-Wetten eingeschränkt", beschrieben Hannes Schwarz (SPÖ) und Alexandra Pichler-Jessenko (ÖVP) die Neufassung des Gesetzes. Besonders der Jugendschutz soll verbessert werden: Er wird nun explizit im Gesetz verankert und Hinweise müssen vor dem Eingang von Annahmestellen sowie auf jedem Wett-Terminal angebracht werden. Neu vorgesehen ist eine Wettkundenkarte, die zum Wetten an Wett-Terminals und bei Wetten, die den Betrag von 70 Euro übersteigen, zwingend notwendig ist. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre.

Für Personen, bei denen das Wettverhalten eine Sucht erkennen lässt oder die Existenzgrundlage gefährdet wird, sollen in Zukunft verpflichtende Beratungsgespräche durch den Wettunternehmer durchgeführt werden. "Kann die Person nicht glaubwürdig versichern, dass ihre Existenzgrundlage nicht gefährdet ist, muss der Wettunternehmer den betroffenen Wettkunden sperren. Dies geschieht auch, wenn das Beratungsgespräch verweigert wird", hieß es in der Aussendung der Koalitionspartner am Montag.

Live-Wetten werden eingeschränkt

Eingeschränkt werden die Live-Wetten: Künftig werden in der Steiermark wohl nur noch Wetten auf das Endergebnis, das Zwischenergebnis sowie darauf, welche Mannschaft das nächste Tor erzielt, möglich. Wetten auf Ereignisse wie das nächste Foul, den nächsten Eckball oder die nächste Gelbe Karte sind in Zukunft nicht mehr möglich. Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind Wetten auf voraufgezeichnete oder virtuelle Sportereignisse (zum Beispiel Computerspiele) sowie auf Sportereignisse, bei denen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen.

Platziert werden können Wetten weiterhin über Wett-Terminals oder über Eingabegeräte, die im Gesetz neu definiert wurden. Während bei Wett-Terminals die Eingabe und der Abschluss einer Wette ausschließlich mit einer zuvor ausgestellten, personenbezogenen Wettkundenkarte möglich sind, können bei Eingabegeräten Wetten elektronisch angezeigt und eingegeben, jedoch weder bezahlt noch abgeschlossen werden. Dies ist nur bei den dafür vorgesehenen Schaltern in Wettbüros oder Wettannahmestellen möglich, wo eben zusätzlich eine Wettkundenkarte ab einem Einsatzbetrag von 70 Euro vorgeschrieben ist.

"Der Entwurf wurde am Montag allen im Landtag vertretenen Fraktionen übermittelt, am Mittwoch wollen wir in einer Sitzung des dafür zuständigen Unterausschusses den Entwurf besprechen und dann im Ausschuss das Begutachtungsverfahren einleiten", so Schwarz und Pichler-Jessenko. Danach können Stellungnahmen zum Gesetz abgegeben werden, die anschließend im Ausschuss diskutiert werden. Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst im Landtag Steiermark beschlossen werden.

Die steirische KPÖ zeigte sich am Montag positiv gegenüber dem neuen Gesetz, denn es sei "längst überfällig". Der Entwurf lasse zwar "in vielen Punkten zu wünschen übrig", dennoch begrüßen die Kommunisten die Bereitschaft für eine Neufassung des Gesetzes. Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler fehlen etwa noch Obergrenzen für Wetteinsätze. Sie hoffe darauf, dass die weiteren Gespräch bei der Begutachtung noch Verbesserungen mit sich bringen, ehe das Gesetz beschlossen wird.

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26. April 2024